eine Sammlung unserer Aktivitäten, lesenswerter Korrespondenzen und Beiträge

 

Eine Sammlung aktueller Literaturhinweise oder Links

In diesem Beitrag ist die Sammlung einiger aktueller Literaturhinweise oder Links zum Kormoranproblem zu finden, jeweils versehen mit einem erläuternden Satz aus unserer Redaktion.

Keine Besserung mit neuer Kormoranverordnung in Schleswig-Holstein:

In der Pressemitteilung des zuständigen Landesumweltministeriums wird praktisch nur die kommerzielle Fischerei adressiert. Die Angelfischerei und vor allem der Natur- und Artenschutz bleiben außen vor. Immerhin wird das Aalvorkommen als weiteres Opfer einmal erwähnt – und mit lächerlich anmutenden Maßnahmen der Verordnung „lokal geschützt“.


Neue Kormoranverordnung in Niedersachsen

Ein herber Schlag gegen den Fischartenschutz ist den ideologischen Naturschützern auch mit der neuen Kormoranverordnung in Niedersachsen gelungen. Man hält es nicht aus, dass diese offensichtliche Missachtung von erwiesenen Tatsachen im Jahr 2019 immer noch unbeachtet von Staatsanwaltschaften zum großen Schaden der Natur möglich ist.

Lesen Sie dazu die klare und scharfe Stellungnahme des niedersächsischen Anglerverbands.


Schweiz: Die internationale Fischereikommission Hochrhein hat zum Themenkomplex Prädation – Kormoran – Äsche in ihrem Strategieplan 2025 (PDF) klare und wichtige Aussagen getroffen. Allerdings verwundert es sehr, dass die Prädation durch Kormorane bei dem Zustandsbericht und für Maßnahmenempfehlung anderer autochthoner Fischarten insbesondere Bachforelle, Barbe oder dem Neunauge gar keine Erwähnung findet.


Ein beeindruckender „Erlebnisbericht“ zu regelmäßigen Gesellschaftsjagden von Kormoranen stand in der Schweriner Volkszeitung (SVZ) unter der Überschrift „Als würde der See kochen“ – Kormorane jagen in Schwerin – Angler fordern „Eingriff“. Hier der Link über den Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern.

Da sind die etwa 100 Kormorane, die den Flachwasserbereich der Lister (eine Vorsperre der Biggetalsperre) im September heimsuchten, ja gar nichts gegen…


Unsere aktiven Mitgliedern sind immer wieder beeindruckt, wie klipp und klar der Landesanglerverband Thüringen e.V. die Kormoranproblematik anspricht. Würden sich auch die beiden großen Fischereiverbände in Nordrhein-Westfalen so engagiert gegen das Joch des ideologisch durchseuchten Natur- und Vogelschutzes stemmen, würde unsere Fischfauna inzwischen ganz, ganz anders aussehen.

Aktuell steht ein weiteres bedeutendes Gutachten aus Thüringen zum Download bereit. Hier ein entscheidendes, sehr ernst zu nehmendes Zitat aus dem Fazit:

„Der Zustand unserer Fließgewässer ist in vielen Bereichen deutlich besser, als es der Zustand der Fischfauna derzeit anzeigt. Durchgängige, naturnahe Gewässer und Gewässerabschnitte mit ausreichenden Laich- und Aufwuchsgebieten für die autochthone Fischfauna sind vorhanden. Bereits erreichte positive Entwicklungen beim Fischbestand sind dennoch rückläufig. Der Erfolg der Gewässerentwicklung, die in den letzten Jahren mit hohem personellen und finanziellen Aufwand und mit viel Engagement seitens der Beteiligten erfolgte, wird sich nicht in der Bewertung des ökologischen Zustandes der Fischfauna widerspiegeln, solange das Problem Kormoran nicht entschärft wird.“


Lesenswertes aus NRW: Kritische Anmerkungen des Lachsvereins zum Jahresbericht des Wanderfischprogramms für 2018

 

Neu erschienen: Rainer Nahrendorf: Der Kormoran-Krieg – Warum die Waffen nicht schweigen; Neuss 2019

Der Autor ist nach eigenem Bekunden ein naturbegeisterter Fliegenfischer und Naturfreund, der sich bei der Auseinandersetzung um den Kormoran – von ihm als „Krieg“ bezeichnet – zwischen die verhärteten Fronten von Naturschützern und Berufs- und Hobbyfischern wagen möchte. „Wir sind auf dem Weg in eine von den sozialen Netzwerken befeuerten Empörungsgesellschaft. Bereitschaft zum Zurückstecken und Ausgleich geht verloren.“ stellt er richtigerweise heraus, ohne jedoch im folgenden selbst die Konsequenz zu ziehen und mit einer dem Problem angemessenen objektiven Berichterstattung zur Lösung des Problems beizutragen.

Nahrendorf stellt dann in seinem Buch den Kormoran als Vogel zunächst ausführlich vor. Einen großen Teil widmet er dabei der „Verfolgungsgeschichte“ des Vogels und entwickelt so das Bild und gängige Klischee einer in der Geschichte zu Unrecht vom Menschen verfolgten und bedauernswerten Art.

Ein europäisches Kormoranmanagement hält er für eine Illusion und kommt auf mögliche Maßnahmen zur Kormoranabwehr. Einerseits behauptet der Autor, die nicht letale Vergrämung sei so gut wie unwirksam, andererseits verweist er auf in den USA benutzte Knallkörper etc.  Eine letale Vergrämung kommt für ihn jedoch offenbar grundsätzlich nicht in Frage. Hier zeigt sich der Vogelfreund, der zwar den „bedrohten“ Kormoran sieht, jedoch nicht die von diesem an der Natur verursachten Schaden. So werden weiter Unterwassereinzäunungen, Überspannungen als Lösungen präsentiert.

Die Diskussion um den Kormoran erzeuge bei ihm „Betroffenheit als Fliegenfischer und Naturfreund“.  Es drängt sich beim Lesen des Buches allerdings der Eindruck auf, die Betroffenheit bezieht sich ausschließlich auf den Autor als Vogelfreund. Bereits die Bebilderung zeigt ausschließlich Vögel, gleich zwölf Kormoranbilder und einen Seeadler. Da scheint es schon bei der Gestaltung mit der Begeisterung für unsere zuweilen durchaus fotogenen Fische nicht weit her zu sein. Es drängt sich schon von daher der Verdacht auf, es handle sich durchaus um ein Buch pro Kormoran. Auch die ständige Erwähnung des NABU und seiner Positionen zum Vogelschutz unterstützt die Vermutung, dass es mit der Neutralität des Autors nicht gut bestellt ist.

Wer im Text also die Position eines Fliegenfischers oder gar anderen Anglers, Fischers oder Fischzüchters sucht, wird enttäuscht. Es finden sich im Buch leider keine oder kaum nennenswerte Stellen, in denen einmal näher auf die Fischfauna und deren Schädigung durch die Kormorane – also auf des Grundproblem – eingegangen wird. Dabei müsste der Autor als ehemaliger Pächter eines Salmonidenflusses doch einschlägige Erfahrungen damit haben. Er belässt es mit dem Hinweis, dort sei nur mit Schonhaken gefischt worden, eine Bemerkung, die erfahrenen Fliegenfischern wohl eher ein mildes Lächeln auf die Lippen zwingt.

Es wird so konsequent versäumt, die wirklich Betroffenen „mit ins Boot zu holen“, was doch eigentlich als Hauptanliegen des Buches angepriesen wird. Bereits auf Seite 11 findet man letztlich den roten Faden für das Buch, indem Nahrendorf formuliert:
„Abschüsse sollten Ultima Ratio sein und auf Fälle begrenzt bleiben, in denen ein großer wirtschaftlicher Schaden zweifelsfrei nachgewiesen wird oder der Bestand einer Art in einem Gewässer nachweisbar bedroht ist.“

An der aktuellen Diskussion beteiligte Fischschützer könnten das Buch an dieser Stelle bereits weglegen, denn das ist eine seit Jahren bekannte Position von Gegnern eines wirksamen Kormoranmanagements. Leider hakt die Auseinandersetzung bereits da, wo es um Ignorieren und Leugnung der zweifelfrei wissenschaftlich nachgewiesenen Schäden für die Ökosysteme geht. Zu dieser Diskussion findet man im folgende Text vergeblich nähere Diskussionhilfen.

In ca. 20 Seiten Anhang wird eine Menge an Verweisen geliefert. Das mag auf den ersten Blick als Informationsservice dienen, allerdings wirken die Quellen etwas beliebig, denn wichtige Information über erhebliche durch Wissenschaftler nachgewiesene Kormoranschäden wie z. B. durch Jepsen fehlen. Es finden sich auch keine Verweise auf Webseiten von Kormorankritikern wie die ARGE Nister oder Verein gegen den Kormoran u. v. a. Dafür gibt es auf der letzten Seite der Quellen bezeichnenderweise einen link auf ein Positionspapier des NABU zum naturschonenden Ausbau der Windenergie …

Der Autor ist fatal der Strategie des ideologischen Naturschutzes aufgesessen:

Er fällt auf die bereits seit Jahren stereotyp vorgetragenen krassen und plumpen Unwahrheiten herein, etwa „es fehlen wissenschaftliche Nachweise über die Schwere der Schäden“, „Kormorane ernähren sich überwiegend von kleinwüchsige Fischarten“, „Strukturverbesserungen der Gewässer helfen gegen Kormoranprädation“. Man gewinnt auch den Eindruck, dass er selbst die Dramatik der Fraßschäden an unseren Gewässern nicht verstanden hat.

Das ist sehr, sehr traurig und stützt die Verwunderung, die man bereits im Vorwort erfährt, wenn man liest, dass Nahrendorf sich nicht als „Wahrheitsfanatiker“ sehe (Vorwort, erste Seite), andererseits aber Politikern Mut machen möchte, bei der Wahrheit zu bleiben (??).

Die Recherchen unseres Vereins und die nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Konzilianz kompilierten Analysen der Mechanismen und Zusammenhänge zur Kormoran-Diskussion auf unseren Webseiten finden in dem Büchlein leider keine Erwähnungen.

Dies ist bequem, gut nachvollziehbar und voll im gut-bürgerlichen aktuellen „Schützertrend“, wenn man viele Leser und Käufer erreichen will.

——————————————————————–
Dr. Stefan Weigelt

Dr.-Ing. Franz Josef Lohmar

Kormorane, ein brisantes Dauerthema

Im Netzwerk Angeln hat Dr. Stefan Weigelt kürzlich einen sehr lesenswerten Beitrag veröffentlicht.

Hier soll es genügen, zwei einleitende Absätze seines Beitrags zu zitieren:

„Das Kormoranproblem ist nun nicht gerade neu. Aber es ist nach wie vor ungelöst. Da sehe ich zuweilen Fotos, auf denen sich die Angelfreunde stolz mit zwei Rotaugen oder drei kleinen Barschen zeigen, und das als Beute eines ganzen Angeltages an produktiven Gewässern. Und dann noch der Meinung sind, Kormorane wären ja nicht das Problem. Petri zu den Fischen, aber ohne Kormorane wäre ein Vielfaches der Fische drin gewesen … Auch beim Angeln ist früher alles besser gewesen? Natürlich nicht, aber die Fischbestände vor dem Kormoran in vielen Gewässern und das sicher und belegbar.

Weiterlesen

Toll: Runderlass vom 19. Dez. 2018 ergänzend zur Kormoran VO-NRW vom 21.06.2018 zur Kormoran-Vergrämung in Naturschutzgebieten etc.

Seinerzeit schrieben wir in einem Beitrag mit Blick auf die KormVO des CDU-geführten Umweltministeriums:

„Das Ausklammern der Schutzgebiete verhindert leider die Anwendung und damit die Wirksamkeit dieser KormVO für die große Mehrzahl aller nordrhein-westfälischer Gewässer! Dort müssen – wie bisher, mühsam und ineffizient (zudem häufig vergebens) – über den Naturschutz auf Kreisebene andere Genehmigungen erwirkt werden: Das ist sehr, sehr bedauerlich. Dabei ist diese VO doch eine entscheidend wichtige Maßnahme gerade für wirksamen Naturschutz!“

Eine Reihe CDU-Landespolitiker erkannten das Problem und trugen es ganz ernsthaft an die inzwischen zuständige Ministerin Heinen-Esser heran. Es gelang so auch tatsächlich, die Experten im Umweltministerium anzuweisen, mittels eines Erlasses den Fischschutz vor Kormoranen in diesen Schutzgebieten und zwar über das Naturschutzrecht auf Kreisebene zu vereinfachen.

Herausgekommen, am 19. Dez. 2018 veröffentlicht, ist ein wahrhaftiges juristisches Meisterstück der Beamten im Umweltministerium. Schon den Titel des Runderlasses sollte sich der Praktiker auf der Zunge zergehen lassen:

„Rechtliche und fachliche Hinweise zur Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen im Sinne des § 8 der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen – Kormoran VO-NRW) vom 21.06.2018″

Bitte machen Sie sich die Mühe – oder den Spaß – und versuchen Sie, den Erlass wirklich zu lesen und zu verstehen : RdErl_Erlass_zur_Kormoranverordnung_NRW_19Dez2018.pdf

Man könnte meinen, die Autoren dieses nordrhein-westfälischen Erlasses wollten die zu effektivem Fischschutz vor der dramatischen Kormoran-Prädation engagierten Menschen auch noch auf den Arm nehmen!

Europäisches Parlament fordert erneut eine drastische Reduktion der Kormoranbestände

Das Europäische Parlament fordert erneut mit großer Mehrheit eine drastische Reduktion der Kormoranbestände

Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 fordert das Europäische Parlament die EU-Kommission auf: „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden.“

Das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments lautete:
von 673 Stimmen dafür: 605; dagegen: 38; Enthaltungen: 30

Auf den Seiten des Deutschen Angelfischerverbands findet man nähere Informationen.

Bereits 2008 war im Europäischen Parlament die Zustimmung zu derartigen Maßnahmen ähnlich groß gewesen. Faktisch wurden seinerzeit aber keinerlei Maßnahmen der EU-Kommission bekannt, den damaligen Beschluss auch nur im Ansatz umzusetzen! Man darf gespannt sein, ob zehn Jahre später die Problematik endlich einer längst überfälligen Lösung zugeführt wird.

Unser Verein hat umfangreiche Erkenntnisse und diese auch veröffentlicht, wie systematisch und fatal die Ideologen im nordrhein-westfälischen Umweltministerium und den nachgeordneten Stellen der Landesverwaltung wirken. Auch die Parallelen im Bundesumweltministerium waren wiederholt erkennbar und werden von uns adressiert. Die Strukturen und verantwortlichen Personen auf der europäischen Ebene, also in oder im Umfeld der EU-Kommission, erschließen sich uns hingegen bislang nicht.

Kormoran

Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen jetzt in Kraft

Die Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen (Kormoran VO-NRW) vom 12. Juni 2018 ist in Kraft.

Das Wichtigste in aller Kürze (OHNE GEWÄHR – BITTE DIE KORMORAN VO-NRW SELBST LESEN):

  • Die VO gilt für Kormorane, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Fischereigewässer oder Fischzuchtanlage befinden.
  • Die VO gilt nicht in befriedeten Bezirken, Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Natura-2000-Gebieten.
  • Schusszeit ist vom 16. August bis 1. März in der Zeit eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang.
  • Vom 2. März bis 15. August von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang dürfen nur im Jugendkleid befindliche (immatur gefärbte), nicht am Brutgeschäft beteiligte Kormorane getötet werden.
  • Berechtigt sind Personen mit gültigem Jagdschein, die in dem Gebiet jagdausübungsberechtigt sind oder von der jagdausübungsberechtigten Person ermächtigt wurden.
  • Es wird auf Regelungen des aktuellen Landesjagdgesetzes verwiesen: U.E. insbesondere Verbot von Bleischrot, brauchbarer Jagdhund.

Das Ausklammern der Schutzgebiete verhindert leider die Anwendung und damit die Wirksamkeit dieser KormVO für die große Mehrzahl aller nordrhein-westfälischer Gewässer! Dort müssen – wie bisher, mühsam und ineffizient (zudem häufig vergebens) – über den Naturschutz auf Kreisebene andere Genehmigungen erwirkt werden: Das ist sehr, sehr bedauerlich. Dabei ist diese VO doch eine entscheidend wichtige Maßnahme gerade für den Naturschutz!

Das Projekt Rheinlachs ist weiterhin massivst betroffen und sein Erfolg somit weiterhin grundlegend gefährdet.

ABER: An Gewässern außerhalb dieser Schutzgebiete sollte diese neue KormVO nun unbedingt intensiv genutzt werden. So kann zumindest punktuell aktiver Fischschutz vor dem dramatisch großen Einflussfaktor der Kormoranprädation etabliert werden. Es können damit zumindest einige „Trittsteine“ zur Stützung der Biodiversität von autochthonen Fischpopulationen gelegt werden.

BITTEN Sie die Jäger und Jagdausübungsberechtigte vor Ort, die so wichtigen Bemühungen der  Angler und aller realitätsbezogenen Naturschützer zu unterstützen. Die ohnedies oft im angewandten Naturschutz engagierten Mitjäger in unseren Jagdbezirken sollten gemäß dieser KormVO unkompliziert ermächtigt werden. Ein Vordruck zur Ermächtigung ist hier erhältlich.

Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen in Arbeit

Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen in Arbeit

Das CDU-geführte Umweltministerium in Düsseldorf hat eine Kormoran-VO entworfen und bis zum 18. April 2018 in die Verbändeanhörung gegeben. Unser Verein wurde offiziell eingeladen, eine eigene Stellungnahme im Sinne eines anerkannten Verbands abzugeben.

Auf den ersten Blick würde diese Verordnung schon einen wirksamen Fischschutz vor Kormoranen bieten, analog der Regelungen anderer Bundesländer. Längere Jagdzeiten, die Erlaubnis, Jungvögel ganzjährig abzuschießen, das klingt schon verheißungsvoll.
Weiterlesen