Europäisches Parlament fordert erneut eine drastische Reduktion der Kormoranbestände

Das Europäische Parlament fordert erneut mit großer Mehrheit eine drastische Reduktion der Kormoranbestände

Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 fordert das Europäische Parlament die EU-Kommission auf: „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden.“

Das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments lautete:
von 673 Stimmen dafür: 605; dagegen: 38; Enthaltungen: 30

Auf den Seiten des Deutschen Angelfischerverbands findet man nähere Informationen.

Bereits 2008 war im Europäischen Parlament die Zustimmung zu derartigen Maßnahmen ähnlich groß gewesen. Faktisch wurden seinerzeit aber keinerlei Maßnahmen der EU-Kommission bekannt, den damaligen Beschluss auch nur im Ansatz umzusetzen! Man darf gespannt sein, ob zehn Jahre später die Problematik endlich einer längst überfälligen Lösung zugeführt wird.

Unser Verein hat umfangreiche Erkenntnisse und diese auch veröffentlicht, wie systematisch und fatal die Ideologen im nordrhein-westfälischen Umweltministerium und den nachgeordneten Stellen der Landesverwaltung wirken. Auch die Parallelen im Bundesumweltministerium waren wiederholt erkennbar und werden von uns adressiert. Die Strukturen und verantwortlichen Personen auf der europäischen Ebene, also in oder im Umfeld der EU-Kommission, erschließen sich uns hingegen bislang nicht.

Kormoran

Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen jetzt in Kraft

Die Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen (Kormoran VO-NRW) vom 12. Juni 2018 ist in Kraft.

Das Wichtigste in aller Kürze (OHNE GEWÄHR – BITTE DIE KORMORAN VO-NRW SELBST LESEN):

  • Die VO gilt für Kormorane, die sich auf, über oder näher als 250 Meter an einem stehenden oder fließenden Fischereigewässer oder Fischzuchtanlage befinden.
  • Die VO gilt nicht in befriedeten Bezirken, Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Natura-2000-Gebieten.
  • Schusszeit ist vom 16. August bis 1. März in der Zeit eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang.
  • Vom 2. März bis 15. August von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang dürfen nur im Jugendkleid befindliche (immatur gefärbte), nicht am Brutgeschäft beteiligte Kormorane getötet werden.
  • Berechtigt sind Personen mit gültigem Jagdschein, die in dem Gebiet jagdausübungsberechtigt sind oder von der jagdausübungsberechtigten Person ermächtigt wurden.
  • Es wird auf Regelungen des aktuellen Landesjagdgesetzes verwiesen: U.E. insbesondere Verbot von Bleischrot, brauchbarer Jagdhund.

Das Ausklammern der Schutzgebiete verhindert leider die Anwendung und damit die Wirksamkeit dieser KormVO für die große Mehrzahl aller nordrhein-westfälischer Gewässer! Dort müssen – wie bisher, mühsam und ineffizient (zudem häufig vergebens) – über den Naturschutz auf Kreisebene andere Genehmigungen erwirkt werden: Das ist sehr, sehr bedauerlich. Dabei ist diese VO doch eine entscheidend wichtige Maßnahme gerade für den Naturschutz!

Das Projekt Rheinlachs ist weiterhin massivst betroffen und sein Erfolg somit weiterhin grundlegend gefährdet.

ABER: An Gewässern außerhalb dieser Schutzgebiete sollte diese neue KormVO nun unbedingt intensiv genutzt werden. So kann zumindest punktuell aktiver Fischschutz vor dem dramatisch großen Einflussfaktor der Kormoranprädation etabliert werden. Es können damit zumindest einige „Trittsteine“ zur Stützung der Biodiversität von autochthonen Fischpopulationen gelegt werden.

BITTEN Sie die Jäger und Jagdausübungsberechtigte vor Ort, die so wichtigen Bemühungen der  Angler und aller realitätsbezogenen Naturschützer zu unterstützen. Die ohnedies oft im angewandten Naturschutz engagierten Mitjäger in unseren Jagdbezirken sollten gemäß dieser KormVO unkompliziert ermächtigt werden. Ein Vordruck zur Ermächtigung ist hier erhältlich.

Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen in Arbeit

Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen in Arbeit

Das CDU-geführte Umweltministerium in Düsseldorf hat eine Kormoran-VO entworfen und bis zum 18. April 2018 in die Verbändeanhörung gegeben. Unser Verein wurde offiziell eingeladen, eine eigene Stellungnahme im Sinne eines anerkannten Verbands abzugeben.

Auf den ersten Blick würde diese Verordnung schon einen wirksamen Fischschutz vor Kormoranen bieten, analog der Regelungen anderer Bundesländer. Längere Jagdzeiten, die Erlaubnis, Jungvögel ganzjährig abzuschießen, das klingt schon verheißungsvoll.
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Kormoran im Flug

Bericht über die Beobachtung einer Treibjagd von Kormoranen

In dem Heft 01/2018 seiner Vereinszeitschrift hat der Fischschutzverein Siegburg 1910 e.V. eine sehr beeindruckende Schilderung über die Jagdstrategie von Kormoranen an einem See veröffentlicht. Bitte lesen Sie selbst.

Nachruf auf Siegfried Darschnik

Am 25. Oktober 2017 verstarb Siegfried Darschnik, ein Vertrauter und fachkundiger Mitstreiter unseres Vereins FISCHSCHUTZ CONTRA KORMORAN e.V. nach kurzer, schwerer Krankheit.

Über Jahrzehnte stritt er wie kein anderer für realitätsbezogenen Naturschutz  an unseren heimischen Gewässern. Seine selbständige Tätigkeit in dem Bochumer Unternehmen Schnittstelle-Ökologie, war für ihn Beruf und zugleich  Berufung.

Als Naturwissenschaftler durch und durch, als anerkannter Experte auf dem Gebiet der Gewässerökologie setzte er sich unermüdlich mit großem ehrenamtlichen Engagement für wirksame Maßnahmen des Fischschutzes ein. Er gehörte zu der Avantgarde, die schon vor mehr als vier Dekaden die durch Industrieabwässer faktisch toten Mittelgebirgsflüsse, so etwa die Lenne, wieder zu Leben erweckten. Für ihn war auch sogleich klar, dass das massenhafte Auftreten des chinesischen Kormorans seit der 1990er Jahren ohne wirksame Gegenmaßnahmen katastrophale Folgen haben würde. Ganz überwiegend wussten wir ihn fachlich an unserer Seite.

Ideologische Aspekte, die in eine falsche Richtung weisen, entlarvte er ohne jede Konzilianz und machte sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit öffentlich.

Die Passion des Fliegenfischens auf autochthone Fische wie Äsche und Forelle in hiesigen Gewässern, zudem zahlreiche Auslandsreisen, auch um dem charismatischen atlantischen Lachs nachstellen zu dürfen, ergänzten sein breites Wissen um die Zusammenhänge. Weiterlesen