2013
Winter 2013/2014
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium beantwortet nach vier Monaten und einer Erinnerung endlich die Anfrage zur Risikoabschätzung bei dem Wanderfischprogramm. Auf Aal- und Maifischbesatz wird nicht eingegangen, der Kormoran wird in einem Atemzug mit dem Gänsesäger erwähnt. Es ist schon bemerkenswert, dass ein verantwortlicher, sehr angesehener Wissenschaftler relevante und völlig irrelevante Faktoren (Gänsesäger) ungewichtet nebeneinander platziert. Von einer vorliegenden ernsthaften, fundierten Risikoabschätzung der laufenden Besatzprogramme steht in diesem Schreiben im Übrigen nichts geschrieben; aber jetzt, 2013, denkt man wohl endlich darüber nach. Leider hatte uns das Ministerium gebeten, diese Korrespondenz nicht im Internet zu veröffentlichen; vorerst halten wir uns daran.
Wie werden die verantwortlichen Wissenschaftler wohl zur Rechenschaft gezogen, wenn das ganze Ausmaß des Skandals heute oder morgen endlich ins öffentliche Bewusstsein dringt? Unsere Web-Seiten und die hier publizierten Schreiben sind sicher nicht ganz bedeutungslos; , selbst, wenn wir sie nicht veröffentlichen sollten.
Der Verein Fischschutz contra Kormoran e.V. erkennt zunehmend, wie schwierig es ist, die enttarnten und mit diesen Web-Seiten vermutlich erstmalig offengelegten Mechanismen bezüglich der Kormoran-Problematik, insbesondere der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens aber wahrscheinlich auch des Bundesumweltministeriums und weiterer staatlicher Stellen, zu stoppen. Die verlorene Zeit, viele Monate, seit den letzten Anfragen an das LANUV und die heute, immer noch ausstehenden wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse der hochkarätig besetzten ministeriellen AG Kormoran (tagte zuletzt im Juni) belegen dies- Wir wollen übrigens nicht vergessen, dass es deren Aufgabe war, die Wirkung Kormoranpräsenz – Fischpopulationen systematisch zu untersuchen!
Wie kann es im Übrigen sein, dass das LANUV seit Mai unserem Verein nicht mehr geantwortet hat? Derweil nehmen die Fraßschäden unvermindert zu, mit vielerorts dauerhaften Folgen für die noch vorhandenen heimischen Fischpopulationen; aber das scheint den Verantwortlichen weiterhin einerlei. Auch das Vögel-Füttern in Form von z.B. aufwändigem Aal- und Lachsbesatz wird ohne die angemahnte seriöse Risikoabschätzung einfach fortgesetzt: „Business as usual“.
Auf der anderen Seite fügt sich auch die Anglerschaft unseres Landes weiterhin in ihr Schicksal. Sie verlässt sich unverändert auf ihre Vertreter in den Fischereiverbänden, ganz so, als gäbe es diese Web-Seiten mit den unübersehbaren Indizien zu Fehlverhalten gar nicht.
Nicht zuletzt wegen erkennbarer analoger Tendenzen bei der Jagd sieht es der FcK als notwendig und sinnvoll an, dass die großen Volksparteien CDU und SPD endlich die Dramatik der ideologisch gesteuerten Fehlentwicklungen anerkennen und diesem Treiben Einhalt gebieten. Mit einem Appell an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentin von NRW wird um wirksame Kurskorrektur im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gebeten. Es geht zwar prompt ein freundliches Dankesschreiben einer CDU-Bundestagsabgeordneten ein: Unser Schreiben wäre hilfreich und käme zur rechten Zeit. In dem geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU findet sich dazu aber kein Wort. Hoffentlich ist unser Appell wenigstens zur Kenntnis genommen worden.
In Jagd- und Angelzeitschriften war zu lesen, dass die Liste mit mehr als 100000 Unterschriften der vom Paul Parey Zeitschriftenverlag seinerzeit initiierten wichtigen Kormoranpetition gemeinsam mit Vertretern des Deutscher Angelfischereiverbands jetzt im Bundesumweltministerium übergeben wurde. Der FCK schreibt die Initiatoren der Petition an , verweist auf die gewonnen schlimmen Erkenntnisse und fordert diese auf Bundesebene tätigen Verbänden auf, sich an der Gangart des FcK zu orientieren und den Weg der Konzilianz zu verlassen. Anders wird man auch weiterhin offensichtlich keine durchgreifende Verbesserung der Situation erreichen.
Gleich zu Beginn des Jahres 2014 setzt der FcK seine Aufklärungsarbeiten unverdrossen fort: Die Fischereiverbände des Landes werden erneut angeschrieben und aufgefordert, hart gegen das unverantwortliche Agieren und unerhörte Aussitzen über viele Monate – zudem eines weiteren Winters – durch LANUV und Ministerium vorzugehen, bei Bedarf mit Mitteln einer Verbandsklage. Dann bewegt sich etwas in die richtige Richtung: Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. und der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. antworten uneingeschränkt zustimmend, geben mit einem gemeinsamen Schreiben bekannt, dass Sie die dargelegte Meinung des FcK uneingeschränkt teilen! Das sollten alle Angler, vor allem die naturinteressierten, um heimische Fischpopulationen bemühten, sehr bewusst zur Kenntnis nehmen, auch diejenigen, die dem Rheinischen Fischereiverband angehören! Natürlich sind die vorgesehenen nächsten Schritte wieder sehr diplomatisch, eine Verbandsklage wird (noch) nicht angesprochen.
Anders geht es bei dem FcK zu: Die Fragen zu den Kormoran-Schäden für das Wanderfischprogramm , vor allem für die Projekte zur Etablierung des Lachses, werden offen ausgesprochen und das wissenschaftlich gründlich unterbaut: Es ist an der Zeit, auch hier schonungslos aufzuklären. Wer dieses mehrseitige auf Grund der komplexen Problemlage notwendigerweise leider 8-seitige Schreiben durchliest, wird erkennen müssen, dass trotz der Abermillionen investierter Anglergelder bewusst die ideologisch geforderte Gratwanderung zum kompletten Scheitern des Programms in Kauf genommen wird, statt die Früchte der schon längst möglichen Erfolge zu ernten. Wir halten es nicht für vertretbar, diesen Brief der Öffentlichkeit vorzuenthalten, auch wenn dies von ministerieller Seite so gewünscht wurde.
Der FcK erhält auf seine Anfragen hin schon länger keine Antworten mehr und lässt sich das zurzeit noch gefallen. Aus den Kreisen der Fischereibiologen und Experten erfahren seine Aktivitäten jedoch zunehmende Wertschätzung und Bestätigungen der fachlichen Korrektheit gerade auch in den schlimmsten Details und den bösesten Schlussfolgerungen sowie dem dahinter steckenden Geflecht aus erkauftem und vorauseilendem, teils wohl auch erzwungenem oder erpresstem Gehorsam und Schweigen.
Auf der lokalen Verwaltungsebene der Landkreise, die berechtigt ist, selbständig Schutzmaßnahmen gegen Fraßdruck zuzulassen oder auch von Amts wegen einzuleiten, wissen wir von zumindest zwei Anträgen auf letale Vergrämung: An der Diemel im Hochsauerlandkreis wurde dies genehmigt. An der Sülz im Rheinisch-Bergischen Kreis vertagt die Kreisverwaltung bereits seit anderthalb Jahren das Anliegen engagierter Naturschützer der Fischfauna auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – und das mit erkennbar hilfloser Argumentation. Die Seilschaften in der Landesverwaltung wird’s freuen.
Herbst 2013
Die Landesverwaltung hatte am 27. Mai (das LANUV, s.o.) und am 20. Juli (das Ministerium in einer Eingangsbestätigung auf die Anfrage wegen des Wanderfischprogrammes, s.o.) zugesichert, von sich aus auf die unbequemen und kritischen Fragen des FcK zurückzukommen. Bis in den Oktober ging jedoch kein Antwortschreiben ein. Auch über die vermutlich abschließende Tagung etwa am 15. Juli der inzwischen berühmt-berüchtigten AG Kormoran war nichts in Erfahrung zu bringen, geschweige denn, dass der FcK offiziell informiert worden wäre. Immerhin wird ein Abschlussbericht 2,5-jähriger Arbeit mit nicht gerade preiswerten wissenschaftlicher Untersuchungen und Analysen sowie zig Tagungen erwartet: Alles sehr merkwürdig und zudem mehr als unhöflich, für eine Verwaltung mit Informationspflicht und entsprechender Aufforderungen zudem bedenklich!
Dem FcK blieb gegenüber dem LANUV nichts anders übrig, als einen Rechtsanwalt mit dem Einfordern von Auskünften zu beauftragen. Dieser wurde mit einem entsprechenden Schreiben an das LANUV am 24. September tätig. Dieses Schreiben wird hier nicht veröffentlicht.
Da auch die Anfrage wegen des Wanderfischprogrammes in NRW unbeantwortet blieb – abgesehen von o.a. Eingangsbestätigung – fasst der FcK nach: Dem Ministerium wurde am 14. Oktober eine Frist für eine qualifizierte Antwort gesetzt, zunächst noch durch den Vorsitzenden, ohne Rechtsanwalt.
Nach den Bundestagswahlen, aber noch während der Sondierungsgespräche über mögliche Koalitionen, erhält Bundesumweltminister Altmaier eine klar formulierte Nachfrage mit Blick auf seine erste, völlig unbefriedigende Antwort.
Sommer 2013
Die Antwort des LANUV, mit der erhofften Wende, lässt auf sich warten. Derweil hinterfragt der FcK, ob seitens des sehr bekannten Wanderfischprogrammes das Gefährdungspotenzial durch die Kormoran-Prädation überhaupt einmal ernsthaft untersucht worden ist.
Nach einem sehr aufschlussreichen, fachlich guten Gespräch des FcK-Vorstands mit Frau Dr. Happach-Kasan (Bundestagsabgeordnete und Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbands) sowie einem Gespräch im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird bald klar, welche traurige Rolle das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in der Kormoran-Frage spielt: Hier scheinen sich ähnliche Strukturen ausgebildet zu haben wie in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens. Der FcK fragt bei dem zuständigen Bundesminister Altmaier kritisch nach. Hier könnte die Ursache zu suchen sein, dass alle Initiativen auf europäischer Ebene bisher versandeten, trotz klarer parlamentarischer Beschlüsse und klarer Rechtslage! Lesen Sie bitte unbedingt dieses Schreiben an Minister Altmaier; nehmen Sie sich die Zeit, sich selbst ein Bild über die womöglich auch hier vorliegende skandalöse Situation zu machen.
Während der FcK weiterhin auf die, schon im Mai angekündigte, Antwort des LANUV wartet, werden personengebundene Einladungen zu einer LANUV-Fachtagung „Fischschutz in Nordrhein-Westfalen“ versendet, die am 22. August 2013 an der Natur- und Umweltschutzakademie in Recklinghausen stattfindet. Die Tagesordnung ist in Anbetracht der realen Situation an unseren Gewässern und unserer berechtigter, öffentlicher Vorwürfe als blanker Hohn zu verstehen: Die Worte Kormoran oder Prädation kommen gar nicht erst vor! Leider fand sich das Veranstaltungsprogramm nicht im Web, sonst hätten wir es hier zu Ihrer Information mit Hyperlink referenziert. Um Ihnen eine Vorstellung zu geben, listen wir daher kurz alle angekündigten Vortragsthemen auf: (1) Begrüßung, (2) Einführung, (3) Von der Hydroakustik zum EtWas, (4) Fischschutz hinter dem Rechen, Biologische technische Erhebungen, (5) Fließgewässerrenaturierung als Grundlage für einen verbesserten Fischschutz, (6) Stand der Lachseinbürgerung an der Sieg, (7) Aktuelles vom Maifischprojekt, (8) Wiedereinbürgerung des Nordseeschnäpels in den Rhein, (9) Die Verbesserung der Gewässergüte in NRW und ihr Einfluss auf das Makrozoobenthos. Lauter tolle Themen, wunderbare, begrüßenswerte Vorhaben – aber für die Fische aller Arten in den Längen zwischen etwa 15cm und 40cm sehr wahrscheinlich völlig nutzlos. Darüber verliert man zur Sicherheit aber kein Wort.
Wegen dieser Veranstaltung schreibt der FcK die Fischereiverbände erneut an und ersucht sie, gegenzuhalten. Mitglieder des FcK sind natürlich nicht geladen…
Am 15. August, also quasi während des Bundestagswahlkampfes, geht eine wenig informative Antwort des Bundesumweltministers auf die Anfrage nach den Zuständen in seinem Haus ein. Der FcK reagiert nicht sogleich, um erst den Ausgang der Bundestagswahlen abzuwarten. Es wäre von einem scheidenden Minister ohnedies keine energische Recherche in seinem Hause, hier also dem BMU, zu erwarten gewesen.
Sommeranfang 2013
Da der Präsident des LANUV auf die Rückfragen nicht antwortete, mahnte der FcK nach einigen Wochen an und setzte eine Frist. Daraufhin kam die interessante Nachricht aus dem LANUV , man möge von weiteren Rückfragen bis auf weiteres Abstand nehmen, denn die vom FcK aufgeworfenen Fragestellungen sollten im LANUV zeitnah und systematisch für den Umweltminister aufgearbeitet werden!
Erfreut willigt der FcK umgehend ein , in der Hoffnung, dass die Experten des Landesamtes endlich unideologisch und offen, nach wissenschaftlichen Methoden und zügigst das ganze Ausmaß der Kormoranschäden offenlegen. Allerdings will der FcK binnen Wochenfrist trotzdem Auskunft, wer, wann und warum auf ministerieller Seite für die fatalen Vorgaben der AG Kormoran verantwortlich zeichnet! Dem Landesamt werden zudem ein paar wichtige, teils neue Hinweise gegeben.
Zugleich werden die Fischereiverbändes des Landes über diesen Vorgang (die lang erhoffte Wende zum Guten) in Kenntnis gesetzt. Der FcK fordert sie auf, den Fischereibiologen des LANUV beim Aufräumen der skandalösen Situation nach Kräften Unterstützung zu bieten und für Transparenz zu sorgen.
Das ganze Ausmaß der Fraßschäden muss endlich auch in Nordrhein-Westfalen sozusagen amtlich festgestellt werden!
Frühjahr 2013:
Nach einer Abstimmung mit weiteren Stellen, die jetzt endlich mit dem FcK am selben Strang ziehen, um diese unglaublichen Strukturen in Nordrhein-Westfalen aufzulösen, stellt der FcK dem Präsidenten des LANUV erneut konkrete Rückfragen . Sie sollten sich wirklich die Zeit nehmen und unser Schreiben lesen, es lohnt sich! So kann zum Beispiel das systematische Verschleiern der Verantwortung für die unsäglichen, zudem auch noch teuren Untersuchungsmethoden der ministeriellen AG Kormoran nicht hingenommen werden und bedarf der schonungslosen Aufklärung.
Nebenbei fragt der FcK über Dr. Bottermann an, künftig zumindest als Gast an den Tagungen der AG Kormoran teilnehmen zu können und verlangt die Niederschrift samt Anlagen des letzten Treffens (vom 12.12.12). Zuständigkeitshalber kommt die Antwort aus dem Umweltministerium: Eine Teilnahme an den künftigen Sitzungen der AG Kormoran wird dem FcK nicht erlaubt, aber die Unterlagen vom 12.12.12 werden prompt bereitgestellt: Es handelt sich um etwa 105 Seiten, die mit viel Engagement (und Kosten/Personalaufwand) von diversen Stellen zusammengestellt wurden – nicht so einfach zu durchdringen. Das Material ist aus akademischer Sicht durchaus lesenswert, jedoch überhaupt nicht, wenn es um den Zusammenhang Kormoranbefall – „Fische weg“ geht! Am Auftrag der AG glatt vorbei! Ein unglaubliches Schauspiel, das man sich hier unbeirrt weiterhin erlaubt! Trotz all unserer Entlarvungen – aus Steuergeldern und Fischereiabgabe finanziert!
Dabei wäre alles so einfach und für jedermann direkt nachvollziehbar, wenneinige typische Gewässer systematisch vor Kormoranen geschützt worden wären! Die verantwortlichen Personen für dieses krasse, nicht nachvollziehbare Fehlverhalten der AG Kormoran wurde uns trotz intensiver Nachfragen bis heute nicht benannt! Hier wird wohl bald ein Staatsanwalt aufklären müssen.
Zwischendrin teilt der Regierungspräsident in Arnsberg auf unsere Anfrage hin mit, welcher Beamte in seinem Hause für die „Lenne-Studie“ verantwortlich zeichnet. Auch zu diesem Vorgang muss gelegentlich Transparenz geschaffen werden.
Der FcK stellt fest, dass der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. in den Publikationen zur bevorstehenden Mitgliederversammlung im April 2013 wieder nur ganz am Rande auf den Kormoran zu sprechen kommt, trotz der schriftlichen Ermahnung des FcK aus Sommer 2012 (s.o.). Der Vorsitzende Walter Sollbach wird daher in einem offenen Brief sehr deutlich auf diesen schwerwiegenden Fehler hingewiesen und zur sofortige Kurskorrektur aufgefordert: Jedes Mitglied des RhFV – zumeist ist man dort über seinen Angelverein im Rheinland indirekt zahlendes Mitglied – sollte diesen offenen Brief kennen und ihn bei jeder Gelegenheit in Anglerkreisen zur Sprache bringen!