OVG Magdeburg weist Verbandsklage des NABU in Sachsen-Anhalt gegen Kormoranverordnung ab!

Der NABU Sachsen-Anhalts hatte gegen die Kormoranverordnung in Sachsen-Anhalt eine Verbandsklage eingereicht. Diese wurde am 22. November 2017 an dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg verhandelt. Da keine andere Seite als die des Naturschutzes zu Wort kam, ruhte auf der begutachtenden Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie eine schwere Verantwortung! Unser Verein richtete einen offenen Brief an das OVGGericht und auch an das Umweltministerium.

In Nordrhein-Westfalen hätte man sich nach unseren Erfahrungen über ideologisches Verhalten und entsprechende harsche Vorgaben allergrößte Sorgen machen müssen!
Das Gericht wies jedoch mit gut nachvollziebaren Begründungen die Klage ab, die Pressemitteilung des Gerichtes  ließ aufatmen. Der NABU räumte während des Verfahrens auch selbst Bedrohungen für den Artenschutz durch Kormorane ein.

Es wird erwartet, dass dieses deutschlandweit beobachtete Gerichtsverfahren auf die Gestaltung künftiger KormoranVOs anderer Bundesländer ausstrahlt, und endlich flächendeckend wirksame Maßnahmen und nicht nur „Plazebos“ greifen.