2012

Winter 2012/2013:

Mitte Januar 2013 erhält der FcK auf Nachfrage eine förmliche Eingangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwerde, Anfang Februar geht ein kurzes Schreiben des LANUV zum Stand der Bearbeitung ein. Der FcK ahnt Ungemach und richtet sogleich erneut einen offenen Brief an den Präsidenten des LANUV.

Dieser offene Brief kreuzte sich offensichtlich mit der Stellungnahme des LANUV zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Wir haben die personenbezogenen Passagen darin geschwärzt, so dass auch dieses aufschlussreiche Schriftstück veröffentlicht werden kann. Es lohnt sich sehr, diese Ausführungen des LANUV-Präsidenten Dr. Bottermann genau zu betrachten! Bevor Sie sich allerdings durch die pseudowissenschaftlichen Ausführungen abschrecken lassen, wird hier ein interpretierender Leitfaden angeboten:

– Die komplizierten Ausführungen zur statistischen Analyse des Zusammenhangs Fraßdruck – „Fische weg“ sind nicht wirklich lesenswert: Letztlich steht dort, dass wohl die Eingangsgrößen (quasi die Messdaten) der mathematisch/statistischen Auswertung zu „weich“ sind, um eine klare Aussage zu erhalten. Genau das hatten wir erwartet – alles umsonst!

– Die einfache und glasklare Untersuchungsmethode, repräsentative Gewässerabschnitte systematisch vor Kormoranen zu schützen, wurde schlicht und einfach vom Ministerium verboten: Welche Personen hierfür die Verantwortung übernehmen und wie das begründet wurde, wird immer noch nicht offengelegt. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Wissenschaftler des LANUV in diesem entscheidenden Punkt widersprochen hätten oder auf die schwerwiegenden Konsequenzen hingewiesen haben: Das ist unglaublich, unverantwortlich und vermutlich strafbar. Man betrachte nur alleine die Personal- und Sachkosten der dadurch veranlassten nutzlosen Untersuchungen und aussagelosen statistischen Auswertungen im Auftrage der AG Kormoran und den erneuten Zeitverlust mit weiteren schlimmen Folgen für die Gewässer. Auch das erneute Vorenthalten des einschlägigen ministeriellen Erlasses ist nicht hinnehmbar.

– Die von vielen befürchtete Verschwendung von öffentlichen Geldern bei Aal- und Lachsprojekten wird durch elegante, aber nichtssagende Ausführungen beiseitegelegt.

– Das bedauerliche linientreue Verhalten der Fischereiverbände wird erneut offenkundig.

– Eine ganz neue Dimension erhielte dieser Umweltskandal künftig vielleicht noch durch die Aussagen des LANUV-Präsidenten zu dem Komplex Kormoran und Grundeln. Hier steht doch tatsächlich nachzulesen, „…es bleibt abzuwarten…“. Falls bei dem Drama „Grundeln im Rhein“ wirklich wieder dieselbe Verschleppung der Ursachenforschung erfolgt und dann im Nachhinein, Jahre später, ein signifikanter Einfluss der Kormorane nachgewiesen wird, muss für die Verantwortlichen sodann auf „Haftstrafen ohne Bewährung“ plädiert werden. Hoffentlich lässt das Strafgesetzbuch dies zu.
Beginn des Winters 2012/2013:

Das LANUV antwortet mit einem nicht besonders bemerkenswerten, politisch-motivierten Schreiben, woraufhin der FcK eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht und Strafanzeigen androht. Dieses Schreiben kann hier nicht veröffentlicht werden, da es personenbezogene Daten enthält.

Am 12.12.2012 tagt die AG Kormoran erneut: Die Hinweise und Mahnungen des FcK werden, soweit bekannt, nicht einmal erwähnt. Die eindeutigen Belege von der Nister bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Man verabredet jedoch bereits das Verfassen des Abschlussberichtes.

 

Herbst 2012:

Der FcK schreibt (erneut) an die Ministerpräsidentin und informiert Sie über das erkennbare, offensichtlich unverantwortliche Verhalten der zuständigen Wissenschaftler in Landesregierung und LANUV sowie über die ausbleibenden Antworten.

Der FcK erhärtet seine Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz und fragt am Rande auch kritisch nach, was die jetzt (im Spätsommer 2012) offiziell ausgeschriebene Kormoranzählung denn methodisch an Aufschluss über die Zusammenhänge ergeben soll.

Vielleicht hatte das Einschalten der Ministerpräsidentin geholfen: Das LANUV stellt dem FcK endlich die eingeforderten Tagesordnungen und Protokolle der AG Kormoran zur Verfügung – kostenlos, ohne Gebührenbescheid. Ministerielle Erlasse werden keine vorgelegt. Das ganze Ausmaß der völlig unzureichenden Untersuchungsmethoden wird ersichtlich! Diese Anlagen wollen wir aus rechtlichen Gründen auf diesen Web-Seiten nicht publizieren. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf selbst an das LANUV, die Anschrift finden Sie in den Originaldokumenten.

Nach Sichtung der Unterlagen der AG Kormoran weist der FcK den Präsidenten des LANUV in aller Schärfe auf das unverantwortliche Verhalten seiner Wissenschaftler hin: Diese kostspieligen, zeitraubenden, aber unpräzisen Untersuchungsmethoden hätten verbeamtete Landesbediensteten nie akzeptieren dürfen!

Zeitgleich werden ganz aktuelle Untersuchungen an der Nister in Rheinland Pfalz bekannt: Durch Schützen von Streckenabschnitten gegen Kormoraneinflüge wird ein signifikantes und zugleich dramatisches Bild der Zusammenhänge Kormoranfraß – Fischpopulation – Ökosystem des Gewässers belegt.

In Nordrhein-Westfalen werden hingegen lokale Anträge auf Kormoranabschüsse von den zuständigen Kommunen mit Verweis auf LANUV-Stellungnahmen oder auf die Ergebnisse der AG Kormoran vertagt, abgelehnt oder durch Auflagen erschwert.

Der FcK fordert das LANUV unmissverständlich auf endlich energisch und zielgerichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch hier empfehlen wir Ihnen unbedingt das Lesen unseres Schreibens.

 

Sommer 2012:

Der FcK fragt nochmals bei dem Landesamt nach: präziser und schärfer. Wir denken, es lohnt sich ganz besonders, dies in dem Originaldokument nachzulesen.

Das LANUV kündigt einen Gebührenbescheid für die nachgefragten Auskünfte an, unser Verein reagiert darauf nicht. Ob man wohl auf eine Rücknahme der Anfrage hoffte?

Der FcK schreibt die Fischereiverbände an und legt den bisherigen Schriftverkehr mit dem LANUV offen. Die Verbände werden gebeten, auf ihren kommenden Mitgliederversammlungen über die Aktivitäten des FcK zu dem Kormoranproblem und über die verbandseigenen Maßnahmen zu berichten.

 

Frühjahr 2012:

Der FcK fragt bei LANUV nach dem Stand der Dinge, verlangt Auskunft über die Arbeit der AG Kormoran und beruft sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz.

Die Wissenschaftler des LANUV antworten ausführlich und höflich, beantworten die konkreten Fragen zu dem Vorgehen der AG Kormoran jedoch nicht.