2010

Herbst/Winter 2010:

Die Politik – zur Zeit der Minderheitsregierung SPD/GRÜNE – stellt fest, dass Ihnen für NRW bezüglich der Auswirkungen des Kormoranproblems Fakten fehlen: Also doch! Die Verantwortlichen im LANUV hatten sich hier nachweislich geirrt! Der FcK hält dies fest

Eine öffentliche Anhörung im zuständigen parlamentarischen Landtagsausschuss wird anberaumt, auch der FcK kann seine Expertise einbringen.

Das Ergebnis der Anhörung: Es wird anerkannt, dass Handlungsbedarf besteht. Eine Entscheidung mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der Fische treffen die Politiker jedoch nicht. Stattdessen gründet der zuständige Minister eine Arbeitsgruppe, die AG Kormoran. Die Zusammenhänge zwischen Kormoranfraß und Fischpopulationen sollen endlich gründlich und wissenschaftlich untersucht werden! Anmerkung: Diese Arbeitsgruppe wird gelegentlich auch als Monitoring AG bezeichnet.

Frühjahr 2010, wenige Monate vor Auslaufen der Kormoran-Verordnung NRW aus dem Jahr 2006:

Der FcK erinnert das LANUV in einem offenen Brief nachdrücklich daran, die politischen Entscheider mit geeignetem, wissenschaftlich fundiertem Datenmaterial über das katastrophale Ausmaß des Problems zu versorgen.

Die höfliche Antwort aus dem Landesamt kommt prompt: Alles fest im Griff – kein Problem…