Erfahrungen mit der bestehenden Kormoranverordnung NRW an der Sülz im Siegsystem

Das Ausklammern der Gewässerstrecken in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten verhindert ganz grundsätzlich die Anwendung und damit die Wirksamkeit dieser Kormoran VO-NRW für die große Mehrzahl aller nordrhein-westfälischer Gewässer: Ein fataler Nachteil, der nicht in Vergessenheit geraten darf!

An der Sülz im Rheinisch-Bergischen und Rhein-Sieg-Kreis hingegen kann und wird die Kormoran VO-NRW zum Fischschutz intensiv genutzt. Hier wurde erstmals seit dem völligem Zusammenbruch der Fischpopulation 1996/1997 durch überwinternde Kormorane eine Chance auf Besserung gesehen. Eine Initiative von Jägern und Anglern ist auf etwa 12km (von Untereschbach bis zur Sülz-Mündung in die Agger bei Altenrath) jagdrevier-übergreifend aktiv. Den zuständigen kommunalen Behörden (Fischerei, Jagd und Naturschutz) sowie dem LANUV wurden darüber laufend Berichte vorgelegt.

Das Prinzip der letalen Vergrämung funktionierte in den Herbst- und Wintermonaten gut. Die Strategie bestand aus

  • regelmäßigem Patrouillen entlang des Flusses, etwa alle 2 Tage, dabei
  • punktuellem Anstellen, etwas getarnt, morgens nach Tagesanbruch, aber auch zu wechselnden Tageszeiten (stundenlang nicht effektiv, nicht erforderlich)
  • dem gezielten Angehen von bevorzugten Rastplätzen und
  • dem Beobachten der Einflüge und dem Kommunizieren derselben unter den Akteuren.

Wegen der vergleichsweise geringen Fischmasse der Sülz fliegen zumeist Einzelvögel, selten kleine Trupps, nie größere Schwärme ein.

Abgeschossen wurden an der Sülz in Herbst/Winter 2020/2021 neun und 2021/2022 elf Kormorane. Mit diesen eher kleinen Abschusszahlen konnte jedoch ganz offensichtlich ein Vielfaches an Kormoranen monatelang erfolgreich ferngehalten werden: Es baute sich nämlich erkennbar eine höhere Fluchtdistanz vor dem Menschen auf, wobei die Vögel offensichtlich nicht zwischen Jäger und Spaziergängern etc. unterschieden. Indirekt blieben dadurch auch Gewässerabschnitte mit Bebauung, Spazierwegen oder „Hundewiesen“ gut geschützt.

ABER: Mit Beginn der Brutzeit und der zeitlichen Einschränkung der Kormoran VO-NRW, ab März nur junge, immatur gefärbte Kormorane, also grau-braun-mellierte, abschießen zu dürfen, brach der Fischschutz völlig zusammen: In diesen Monaten jagten an der Sülz nahezu ausschließlich adulte Vögel (schwarz, gut zu unterscheiden)! Die Gründe hierfür sind nicht bekannt.

Frustrierend war und ist, mit anzusehen (sehr bald auch wieder auf kurze Distanzen), wie die adulten Kormorane erfolgreich Beute machen. Monatelang blieben und bleiben daher alle Patrouillengänge vergeblich, es erfolgte kein Abschuss, es gab keinen Lern-, keinen Vergrämungseffekt. Erst ab Mitte August kann die übergebliebene, nicht weggefressene Fischpopulation wieder wirksam gesschützt werden.

Es bedarf keiner Elektrobefischung, keines wissenschaftlichen Monitorings: Jeder Blick von Brücken bei klarem Niedrigwasser, jedes Gespräch unter Anglern offenbart: Von der notwendigen grundlegenden Erholung der Fischfauna ist die Sülz weiterhin meilenweit entfernt!

 

DAS ERNÜCHTERNDE FAZIT AN DER SÜLZ IST DAHER:

Es gelingt mit der bestehenden Kormoran VO-NRW aus 2018 nicht, eine effektive Schutzwirkung von März bis Mitte August zu etablieren! Die von Fischereibiologen des LANUV bereits 2013 befürchteten „Wirkungslücken der Vergrämung“ sind Realität.

Vermutlich beschränkt sich der Erfolg des Engagements an der Sülz, also an einem Gewässer außerhalb von Schutzgebieten, wo die bestehende Kormoran VO-NRW angewendet werden darf und auch angewendet wird, darauf, in den Herbst- und Wintermonaten „Trittsteine“ zum Überleben autochthonen Fischarten auf niedrigstem Niveau zu legen.

Für alle natürlichen Gewässer in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten Nordrhein-Westfalens ist diese Kormoran VO-NRW ohnedies völlig wertlos.