eine Sammlung unserer Aktivitäten, lesenswerter Korrespondenzen und Beiträge
Sommer 2018
Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 fordert das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die EU-Kommission erneut auf: „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren.“ Lesen Sie dazu unseren kurzen Beitrag.
Frühjahr 2018
Die Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen (Kormoran VO-NRW) vom 12. Juni 2018 tritt in Kraft. Lesen Sie in unserem Beitrag dazu das wichtigste und auch eine erste Bewertung sowie die Aufforderung, wo möglich davon intensiv Gebrauch zu machen: In Kraft: Die Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2018
Das CDU-geführte Umweltministerium in Düsseldorf hat eine Kormoran-VO entworfen und bis zum 18. April 2018 in die Verbändeanhörung gegeben. Unser Verein wurde offiziell eingeladen, eine eigene Stellungnahme im Sinne eines anerkannten Verbands abzugeben. Lesen Sie unseren Beitrag dazu: Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen in Arbeit
Herbst 2017, Winter 2017/2018
Da immer noch keine Wende in der Kormoran-Frage und den entscheidenden ursächlichen ideologisch geprägten Verhaltens des Beamtenapparates des Düsseldorfer Umweltministeriums und im LANUV zu erkennen war, schrieb der FcK Ende Januar die Ministerin an und appellierte eindringlich an sie. Bitte machen Sie sich die Mühe, lesen Sie unser Schreiben genau, es ist es gewiss wert.
Der NABU Sachsen-Anhalts hatte gegen die Kormoranverordnung in Sachsen-Anhalt eine Verbandsklage eingereicht. Diese wurde am 22. November 2017 an dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg verhandelt. Lesen Sie unseren Beitrag dazu und erfahren Sie, wie es ausging: Klage des NABU in Sachsen-Anhalt
Am 25. Oktober 2017 verstarb Siegfried Darschnik, ein Vertrauter und fachkundiger Mitstreiter unseres Vereins Fischschutz contra Kormoran e.V. nach kurzer, Die plötzliche, schwere Erkrankung und der bald folgende Tod am 25. Oktober von Siegfried Darschnik, ein zwar unabhängiger, aber fachlich sehr wohl eng verbundener Mitstreiter, sind für alle diejenigen, die an einer Lösung des Kormoran-Skandals arbeiten, ein einschneidender Rückschlag. Es blieb dem FcK nur, einen ihm gebührenden Nachruf zu veröffentlichen. Dieser Verlust ist kaum zu kompensieren.
Der Landesanglerverband Thüringen e.V. hatte für den 21. Oktober zu einer eintägigen Fachtagung zum Einfluss des Kormorans nach Erfurt eingeladen. Ausgewiesene Experten aus ganz Deutschland präsentierten wissenschaftliche Untersuchungen mit überzeugend dokumentierten Fakten u.a. von der Nister in Rheinland-Pfalz, aus Niedersachsen und natürlich von thüringischen Flüssen. Es wurde den gesamten Tag über Klartext gesprochen. Lesen Sie unseren kurzen Beitrag dazu.
Christer Olburs, Schweden, wirft in einem wissenschaflichen Artikel vorbehaltlos die Frage auf, ob die Europäische Union mit dem chinesischen Kormoran (Ph. c. sinensis) nicht doch eine gebietsfremde und invasive Art schützt. Lesen Sie unseren Beitrag dazu und den interessanten und bedeutenden Artikel von Olburs: Ist der Problemvogel Kormoran doch ein Alien?
Bericht über die Beobachtung einer Treibjagd von Kormoranen
Frühjahr 2017
Seit Jahren wird die ideologische Behandlung der Kormoran-Fraßschäden von unserem Verein analysiert, offengelegt und kritisiert.
Im April war eine Mahnung als Wahlaufruf verbreitet worden. Direkt nach den Wahlen wurden die CDU-Fraktion angeschrieben (wortgleich auch die FDP-Fraktion) und zum Handeln aufgefordert. Neben einer wirksamen Kormoran-Verordnung forderten wir erneut, das Thema endlich energisch, zielgerichtet, wissenschaftsbasiert, faktenorientiert und ohne Rücksicht auf die entlarvten so fatalen ideologischen Vorgaben zu behandeln.
In der Koalitionsvereinbarung wurde dann auch tatsächlich festgehalten: „Die heimischen Fischbestände müssen besser geschützt werden. Dazu soll unter anderem eine neue Kormoranverordnung dienen. Bewährte Wanderfischprogramme werden wir fortsetzen.“
Sommer/Herbst 2016
Mehrere der gut informierten Angler und Naturschützer hatten im Sommer 2015 Stellungnahmen zu geplanten kostenintensiven wasserbaulichen Maßnahmen auf der Grundlage der europäischen Wasserrahmenrichtlinien abgegeben: „Öffentlichkeitsbeteiligung zum WRRL-Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021“ nannte sich das Ganze. Hier noch einmal die Stellungnahme unseres Vereins zu den von den Verfassern ganz offensichtlich bewusst ausgeklammerten Schäden durch den Kormoran. Erst im Juli 2016 ging bei unserem Vereinsvorsitzenden nun die Antwort, eine ministerielle „Synopse“ mit dem Ergebnis der Prüfung und einer kurzen Erwiderung, ein. All diejenigen, die über die Kormoranproblematik gut informiert sind, etwa auch über unserer Web-Seiten, werden nicht glauben können, dass diese „Synopse“ von ministeriellen Experten erstellt wurde! Dennoch ist diese Antwort bereits durch den Umweltausschuss und die Ministerialverwaltung abgesegnet worden – und das schon im Herbst 2015.
Unser Verein lässt sich das nicht bieten, geht gegen den oder die Verfasser des Papiers vor und wandte sich später an alle Wasserverbände NRWs . Bitte lesen Sie dieses Rundschreiben samt Anlage genau, es geht um Bedeutendes. Unsere Adressaten, also die Wasserverbände, sind nämlich die ausführenden Organe, deren Arbeit und deren Investitionen zugunsten der Gewässerökologie und unserer Fischpopulationen von dieser ministeriellen Bewertung entscheidend konterkariert werden. Es ist eigentlich nicht vorstellbar, dass nur der FcK dieses erneute skandalöse ministerielle Fehlverhalten, das sich nicht wirklich mit Unwissenheit oder Fahrlässigkeit der Verfasser begründen lässt, aufdeckt, öffentlich macht und auch nach Kräften korrigieren lassen wird. Zwei der Verbände haben inzwischen geantwortet und erklärt, sie wären in der Sache (Kormoran-Prädation) nicht zuständig und auf die Einschätzung Dritter angewiesen. Die Verantwortung liegt also alleine im Ministerium.
Die vielen ehrenamtlich Engagierten unter uns, die sich demnächst wieder bei den Gewässerbaumaßnahmen im Detail vor Ort einbringen, ihre Freizeit opfern, sollten an dieser Stelle aufmerken, dieses böse Spiel nicht länger hinnehmen und dies auch bei jeder Gelegenheit deutlich kundtun. Es ist doch völlig klar, dass sich ohne Anerkennung der dramatischen Kormoran-Fraßschäden und ohne wirksame Gegenmaßnahmen, weder die Fischbestände noch der ökologische Zustand der Gewässer erholen werden, dass alle Hoffnung, alle Mühe vergebens sind! Was für ein Schaden für die Natur, für unsere Angelfreuden, welche Geldverschwendung.
In Zeitungsartikeln, zum Beispiel am 12. April 2016 im Kölner Stadt-Anzeiger, wurde wiederholt aus der Ökologischen Rheinstation der Universität Köln berichtet. Immer beklagte man dabei auch den schlechten ökologischen Zustand des Rheins sowie die Unmengen an diversen Neozooen, etwa der Schwarzmeergrundeln. In keinem Fall wurde jedoch die Kormoran-Prädation, die auch den Rhein ganz besonders stark betroffen hat, erwähnt. Der FcK schrieb daraufhin die verantwortlichen Wissenschaftler der Universität Köln an und frug, ausgesprochen vorsichtig formuliert, nach deren Einschätzung des Zusammenhangs Kormoran – Zustand des Rheins. Auch um eine Abschätzung des Mengengerüstes (Anzahl Vögel, gefressene Fischmasse/Jahr), von dem auszugehen ist, wurde gebeten. Leider erhielt der FcK nach einem kurzen Schriftwechsel, den die Herren der Universität Köln übrigens nicht veröffentlicht sehen wollen, bisher nicht eine auf die Sache bezogene Antwort auf seine Fragen.
Es ist leider keine Vermutung sondern ziemlich sicher, dass der heutige bedauernswerte Zustand des Rheins, zumindest zu einem nennenswerten Prozentsatz, durch das auf dieser Web-Seite immer wieder dokumentierte unverantwortliche, durch nichts gerechtfertigte Verhalten der Naturschutzverwaltungen zurückzuführen ist. Schlimmer noch steht zu befürchten, dass diese Wirkfaktoren von universitären Wissenschaftlern bei ihren Untersuchungen als Tabu schlicht außen vor gelassen werden. Was für eine Schande, was für ein Schaden, was für ein weiterer Skandal schlummert da im Verborgenen! Außer dem FcK scheint bisher aber niemand bereit, dies zu hinterfragen.
Mit Rücksicht auf die Forderung eines Verzichts der Veröffentlichung, stellen wir hier zunächst nur ein weiteres Schreiben des FcK an die Universität Köln zum Download bereit und auch keines der Antwortschreiben.
Machen Sie sich die Mühe, lesen Sie die bereitstehenden Dokumente, bilden Sie sich eine eigene Meinung, es lohnt sich.
In dieser Korrespondenz geht es u.a. auch wieder um das Scheitern der Wiederansiedlung des Rheinlachses durch Kormoran-Prädation. Hinter vorgehaltener Hand wird ja längst der dramatische Schwund abwandernder silberblanker Smolts und die systematisch fehlenden Veröffentlichungen von belastbaren Untersuchungsergebnissen zu dieser Problematik diskutiert. Eine Bewertung durch unabhängige universitäre Wissenschaftler wäre da ein wichtiger Beitrag.
Der FcK wurde zufällig aufmerksam auf die Veröffentlichung „Neue Erkenntnisse zu Parasitosen, Krankheiten und Prädation des atlantischen Lachses (Salmo salar) innerhalb der Wiederansiedlung in Nordrhein-Westfalen“, erschienen im Band der Tagung „Fischgesundheit und Fischerei im Wandel der Zeit“ (Starnberg, Okt. 2014). Die Autoren sind Daniel Fey, Gerhard Feldhaus, Dieter Mock, Gerd Stolf, Michael Holtegel und Franz-Josef Stürenberg. Immerhin sprechen die Verfasser hier die Funde von Transpondern, die Junglachsen vor dem Auswildern eingesetzt und später bei Nachsuchen unter Kormoran-Schlafbäumen gefunden wurden, an. Leider wird dies weder näher erläutert noch quantifiziert. Auch das „Verstecken“ der dramatischen Kormoran-Prädation zwischen anderen, eher marginalen Einflussfaktoren ist eine wohlbekannte Strategie. Es scheint doch noch ein weiter Weg, vor allem begangen durch unseren FcK, den Fischereibiologen des Landes den Rücken zu stärken und ihnen wieder ein sauberes wissenschaftliches und zielführendes Arbeiten mit klaren Aussagen zu ermöglichen! Dennoch kann wohlwollend vermerkt werden, dass der Zusammenhang Kormoran-Smoltverluste in Nordrhein-Westfalen zumindest endlich einmal offiziell angesprochen wurde. Wir verzichten hier aus Urheberrechtsgründen auf die Einrichtung eines Downloads, man wird das Papier gewiss bei den Fischereibiologen in Albaum beziehen können, siehe etwa http://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/kontakt
In Sachen Lachs wirft der FcK ausnahmsweise einmal einen Blick über die Grenzen Nordrhein-Westfalens:
Dänemark zeigt, wie die Wiederansiedlung des atlantischen Lachses binnen weniger Jahre nach der Installation eines wirksamen Kormoran-Managements gelingt. Mit Hochachtung für die Arbeit dort lesen wir eine Erfolgsmeldung nach der anderen, siehe etwa die Elektro-Befischung zur Beschaffung von Laichfischen (https://www.youtube.com/watch?v=EipwlPFLkZ8), bis hin zur längst erlaubten Angelfischerei; voller Zorn gleicht man das mit der Situation am Rhein und seinen Zuflüssen ab, die verschwendeten Ressourcen, all die vertanen Jahre, die vielen engagierten Kräfte, die hier schon seit Jahren wie der Bär am Nasenring…
In Dänemark wird übrigens auch der Kormoran-Einfluss auf andere Fischarten (u.a. die Äsche) unvoreingenommen untersucht und in Handlungsanweisungen für eine Balance zwischen Fisch- und Vogelschutz umgesetzt.
In Niedersachsen hat die rot-grüne Landesregierung – trotz den auch dort klar erkennbaren massiven ideologischen Einflüssen – die bestehende, durchaus praktikable Kormoran-Verordnung bis Ende 2019 verlängert.
Auch in Thüringen, rot-rot-grün regiert, gilt seit Oktober 2016 eine praktikable Kormoran-Verordnung. Im Gegensatz zu NRW sind hier wohl ausschließlich im Winter umherstreifende Schwärme problematisch. Wegen der Schwarmgröße sind jedoch auch in Thüringen die Verluste an den befallenen Gewässern, Flüssen wie in der Teichwirtschaft, enorm.
Frühjahr 2016
Der Kreisfischereiberater im Rhein-Sieg-Kreis, der sich intensiv mit dem Kormoran-Problem auseinander setzt und die immense Bedeutung erkannt hat, richtet einen nachvollziehbaren, der dramatischen Situation angemessenen Forderungskatalog an die Bezirksregierung Köln, und dies im Namen alles Kreisfischereiberater dieses Regierungsbezirks. Kopien seines Forderungskatalogs wurden breit verteilt. Die Tabuisierung des K-Problems ist vorbei! Es wird in aller Deutlichkeit aufgezeigt, wie, in jeder Hinsicht, unzulänglich der „Äschenhilfserlass“ aus dem Frühjahr 2014 ist. Eine Reaktion der Landesverwaltungen auf diese nunmehr grundlegend veränderte Aktenlage ist bislang nicht bekannt geworden.
Wie sieht es an der Sülz aus, wo Kormorane auf etwa 10km im Winter wieder systematisch letal vergrämt worden waren? Sowohl das „Äschenmonitoring“ des Rheinischen Fischereiverbands am 9./10. März als auch die häufigen Beobachtungen von anfliegenden oder jagenden Kormoranen zeigen, dass nach der sehr erfolgreichen Fischschutzjagd im Winter 2015/2016 binnen weniger Wochen erneut alles zunichte gemacht wurde. Die Berichte über den Winter 2014/2015 und das Frühjahr 2015 wurden 1:1 bestätigt. Es sollte hier Erwähnung finden, dass sich eine systematische Buchführung über die Kormoran Einflüge ab etwa März erneut erübrigte: Alleine schon die zufälligen Beobachtungen diverser Zeugen bestätigen das längst bekannte Bild, lassen nicht den geringsten Zweifel zu. Hierüber und auch über die periodisch schwankenden Zahlen an hier fressenden Kormoranen – ganz offensichtlich hoch korreliert mit den Fischbesatz-Maßnahmen der Fischereigenossenschaft oder von Artenschützern – ist den verantwortlichen Stellen des Rhein-Sieg-Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises detailliert berichtet worden. Diese Meldungen gingen übrigens in Kopie auch an den Vorstand des Bergischen Naturschutzvereins e.V. sowie an die Leitung der Biostation in Rösrath. Jeder hätte bequem selbst in den frühen Morgenstunden nachschauen und Vögel zählen können! Der vor Jahren renaturierte Sülzabschnitt (Bereich Krewelshof) machte hier selbstverständlich keine Ausnahme.
Für die Sülzstrecke im Rhein-Sieg-Kreis wurde im Folgenden die ganzjährige letale Vergrämung von Kormoranen beantragt: Endlich auch in NRW, vermutlich hier überhaupt zum ersten Mal. Unser Verein schaut genau hin, was sich daraus entwickelt.
Termingerecht berichtete NRW an die NASCO (North Atlantic Salmon Conservation Organization) über seine intensiven Anstrengungen zur Wiederansiedlung des Rheinlachses; aber: Die von dieser wichtigen Organisation explizit an NRW gestellte Frage zur Kormoran-Prädation abwandernder Smolts und zu entsprechenden Gegenmaßnahmen bleibt schlichtweg unbeantwortet! Auch unser Appell vom 2. Feb. hatte nichts genutzt! Es ist wird wieder einmal belegt, wie unangemessen, unerhört und dreist die NRW-Landesregierung sich über Expertenwissen hinwegsetzt, ganz ohne Rücksicht auf die schwerwiegenden fatalen Folgen. Der FcK schreibt die Lenkungsgruppe Wanderfischprogramm mit klaren, harten mahnenden Worten erneut an und verteilt dieses Schreiben an die vielen mitwirkenden Stellen, die sich auf hunderten Flusskilometern im Rheinsystem von der Schweiz bis zu den Niederlanden und in vier deutschen Bundesländern mit Enthusiasmus und großen finanziellen Anstrengungen seit mehr als zwei Jahrzehnten um den Durchbruch bei der Wiederansiedlung bemühen und regelrecht betrogen und belogen werden. Dieses Schreiben ging in der englischen Fassung u.a. auch an das Sekretariat der NASCO. Hier liegen die deutsche und die englische Fassung an .
Zugleich geht auch der Lachsverein, www.lachsverein.de, dieses Schlüsselproblem zum Erfolg und die völlig unverantwortliche und unangemessene Blockadehaltung des NRW-Umweltministeriums beherzt, offen, qualifiziert und zielgerichtet an: Die für das Rhein-System zuständigen Minister werden angeschrieben , eine einschlägige Pressemitteilung wird herausgegeben; zudem lässt sich der Verein bei der NASCO akkreditieren und kann so selbst erstmals einen Teilnehmer zu den Tagungen entsenden.
In der regionalen Presse erscheinen gleich mehrere Berichte über aufwendige und teure Baumaßnahmen zu Habitats-Verbesserung an Fließgewässern. In einem Artikel in der Oberbergischen Volkszeitung zu einer neun Millionenschweren Maßnahme an der Bröhl stand zu lesen: „Die Wiederansiedlung des Lachses steht im Fokus des Landesinteresses NRW“. Ein Photo der Spitzenbeamten des Aggerverbands und Dr. Viktor Mertsch als Vertreter des Umweltministeriums war abgedruckt. FcK schreibt darauf den Aggerverband-Vorstand an , erinnert an die Informationen, die alle Wasserverbände NRWs bereits am 30. Juli 2014 von uns über den Kormoran-Skandal erhalten hatten und unterrichtet den Aggerverband mit einem Paket an Dokumenten über den aktuellen Stand. Insbesondere erhielt Prof. Scheurer das aktuelle Schreiben des FcK zur NASCO-Tagung, den Forderungskatalog der Kreisfischereiberater in seinem Regierungsbezirk und auch das Schreiben der Fischereiverbände NRWs vom 1. August 2013 (s.o.). Die Entscheider der Wasserverbände machen sich mitschuldig, wenn Sie Steuergelder in diesen Höhen ohne pflichtbewusste Risikoprüfung, nein sogar durch bewusste Missachtung wohlbekannter Erfolgsrisiken für ihre Projekte verausgaben.
Winter 2015/2016
Unser Verein beobachtet die Szene, vor allem, wie der unglückselige „Äschenhilfserlass“, auf dem sich die Politik und die Fischereiverbände ausruhen, wirken.
In zwei Landkreisen an der Sülz wird auf mehr als 10km wieder aktive Fischschutzjagd betrieben, auch wenn der nachgewiesene schlimme Prädationsdruck von Frühjahr und Sommer 2015 alle dort engagierten Natur- und Fischschützer extrem frustrierte. Der Lerneffekt der Kormorane ab Mitte September, schon nach den allerersten Schüssen, war hingegen direkt hochwirksam, man darf auf die Berichte von dort gespannt sein.
An der Diemel und an der Lenne gab es ebenfalls durch Jäger geschützte Abschnitte. Insgesamt kam der Erlass aber wieder kaum zur Anwendung, bedauerlich, nein skandalös, da dies durch die Restriktionen des Erlasses ganz offensichtlich beabsichtigt war. Wir hatte das sogleich nach Bekanntwerden des Erlasses deutlich gemacht und angeprangert, wie jedermann auf dieser Seite weiter oben nachlesen kann (siehe Frühjahr 2014).
Nicht zuletzt die Arbeiten unseres Vereins Fischschutz contra Kormoran befördern langsam aber stetig das Bewusstsein um den Kormoran-Skandal in Nordrhein-Westfalen:
Im Januar stellten die Kreisfischereiberater des Regierungsbezirks Köln, also die Gemeinschaft der amtlichen Experten vor Ort, offiziell fest, wie dramatisch die Kormoran-Fraßschäden vielerorts sind und wie unzulänglich der „Äschenhilfserlass“ des Landes ist. Es gab zu diesem Bericht keinerlei Widerspruch, im Gegenteil: Der Federführende, der Kreisfischereiberater im Rhein-Sieg-Kreis, wurde aufgefordert, der Bezirksregierung einen Forderungskatalog vorzulegen. Das ist geschehen; damit ist endlich die Tabuisierung der Kormoran-Problematik gebrochen!
Der große, traditionsträchtige Fischschutzverein Siegburg greift die Thematik in überzeugender Art und Weise mit einer Pressemitteilung auf: Die regionale Presse des gesamten Rhein-Sieg Bereiches und des Bergischen Landes publizieren entsprechende Zeitungsartikel, ohne die stereotypen, rein ideologischen Scheinargumente der großen Naturschutzverbände mit abzudrucken!
Ganz wichtig ist auch, dass die tiefgreifenden und fundierten Arbeiten an der Nister (Sieg-Zufluss) in Rheinland-Pfalz in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung ihren Niederschlag gefunden haben. Die fast nicht vorstellbare Tragweite der Schäden dieses ideologisch beherrschten Naturschutzes mit seinem weit überzogenen, durch nichts zu rechtfertigenden Vogelschutz wird hier wissenschaftlich untermauert, wieder ein Meilenstein.
Der Verband der Fischereigenossenschaften Nordrhein-Westfalens e.V. gibt einen Flyer „Kormorane vs. Fischbestände“ heraus: Eine gründliche recherchierte Schilderung der Situation, die man als Lektüre nur jedem Naturschützer, Fischschützer, Wasserbauer und Angler, insbesondere den verantwortlichen Vorständen unserer Angelvereine, empfehlen kann.
Vor dem Hintergrund des Treffens von Regierungsvertretern aller Atlantik-Anrainer Staaten, die in der NASCO (North Atlantic Salmon Conservation Organization) zusammengeschlossen sind, appelliert unser Verein eindringlich an die Lenkungsgruppe Wanderfischprogramm im NRW-Umweltministerium, das Kormoran-Problem als mit Abstand wichtigstes Hindernis für die erfolgreiche Wiederansiedlung des Rheinlachses dort klar zuzugeben: Sowohl die Kreisfischereiberater, die AG Nister in ihrer wiss. Veröffentlichung, als auch der Fischschutzverein Siegburg hatten das Wegfressen der Smolts in dramatischem Umfang vor und während der Abwanderung festgestellt!
Die NASCO-Vertreter, die mit zahlreichen schwer abzustellenden Problemen des atlantischen Lachses ganz andere gewichtige, regelrechte Großbaustellen haben, sollten offen und ehrlich darüber informiert werden, dass hier ein hausgemachtes, völlig unnötiges Problem, vor allem in NRW, jede Hoffnung auf das Wiedererstarken des Rheinlachses als Rückgrat der atlantischen Lachspopulation und alle entsprechenden Initiativen über hunderte Flusskilometer zu einer Farce macht.
Sommer 2015
Durch die Arbeit der ministeriellen AG Kormoran und den anschließenden „Äschen-hilfserlass“ hat sich an der dramatischen Situation vieler Gewässer in Nordrhein Westfalen wieder nichts geändert. Bereits im Herbst 2014 hatten der westfälische und der rheinische Fischereiverband aus Mitteln der Fischereiabgabe je einen Teilzeit-Kormoran-Beauftragten eingestellt. Über deren Tätigkeit gibt es bislang nur wenig zu berichten. Man hört von Kormoran-Zählungen und Äschen-Monitoring… Unser Verein wird genau beobachten und konsequent veröffentlichen, wie wirksam und zielgerichtet diese Mittel denn tatsächlich eingesetzt werden.
Vereine werden zwar immer häufiger auf die durch den FcK entlarvten wahren Gründe der leeren Gewässer aufmerksam, wie manche Vereinszeitschriften offenbaren. Forderungen nach einer Kurskorrektur, nach einem Ende der entlarvten Machen-schaften finden sich jedoch weiterhin nur spärlich und wenn, werden sie von Ver-bandsoberen beschwichtigt und gebremst.
Im Zuge der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) gab es bis Juni für jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans 2016-2021 unserer Gewässer abzugeben. Wir hatten schon früher die Besorgnis sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das dort bislang faktisch ausgeblendete Kormoranproblem womöglich der Zielerreichung der WRRL-Maßnahmen massiv entgegensteht. Durch die Aufklärungsarbeit unseres Vereins sind im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens eine ganze Reihe qualifizierter entsprechender Stellungnahmen im MKULNV eingegangen. Die Wasserwirtschaftler und die Wasserverbände sind nunmehr vielstimmig auf die Problematik hingewiesen worden. Die Eingabe des FcK selbst finden Sie hier . Schon alleine die anliegende sehr gründlich recherchierte Argumentensammlung ist gewiss lesenswert! Welche Folgeschäden sogar bei der Wasserqualität nehmen die für die Situation Verantwort-lichen und ihre Helfershelfer auf sich!
An dieser Stelle sei erwähnt, dass unser Verein eine große Ähnlichkeit in der Vorge-hensweise des ideologisch gesteuerten Naturschutz-Netzwerkes zwischen den Ge-schehnissen um das Kormoran-Problem und jenen um das neue Landesjagdgesetz sowie, ganz aktuell und äußerst bedrohlich (diese Bewertung ist nicht übertrieben), dem Entwurf des neuen Landesnaturschutzgesetz identifiziert hat und dies auch durch seine aktiven Mitglieder deutlich sagt. Die Verbände des ländlichen Raums (Vertreter von Landwirten, Waldbauern, Grundbesitzern, Jagd, Fischerei, etc.) wurden darauf nachdrücklich und vielfach hingewiesen. Ein schlimmeres Beispiel als unsere schon seit Jahren nahezu fischleeren Gewässern nicht nur der Äschen- und Forellenregionen, völlig unnötig aus rein ideologischen Gründen verursacht, gibt es u.E. in NRW bislang nicht. So wurde u.a. ein Papier „Blaupause Fischerei“ bereits im Jahr 2013 dem Präsidenten des Landesjagdverbands öffentlich übergeben. Bis in den September läuft nun die Verbandsbeteiligung zum Entwurf des neuen Landesnatur-schutzgesetzes. Man kann gespannt sein.
Aktive Vereinsmitglieder unseres Vereins bemerkten zwei Artikel von Fischereibiologen der Landesverwaltung in dem Heft 2/2015 der Reihe „Natur in NRW“ und waren schockiert: Wie konnten diese bekannten und geschätzten Wissenschaft-ler derartige Artikel, wieder einmal völlig vorbei an der Kormoran-Realität, nur verfassen? Als Erklärung bleibt einzig der Verdacht der Nötigung durch ihre Vorgesetzten. Der FcK greift das sofort auf und schreibt erneut die Ministerpräsidentin an.
Kurz darauf kommt es noch unglaublicher. Im Internet findet sich ein neuer offizieller
Filmbeitrag der Landesfischereiverbands zum Äschenschutz. Die unübersehbaren Kormoran-Bissverletzungen der laichenden Äschen gleich zu Beginn werden gar nicht thematisiert. Natürlicher Kalksinter-Untergrund des gefilmten Gewässers wird – wohl nicht versehentlich – als durch die intensive Landwirtschaft herbeigeführte Kolmation interpretiert. Der Film endet mit der längst widerlegten Mär der Ideologen: Nach der Renaturierung wird alles gut, auch das Kormoran-Problem löst sich dann. Ein Film unserer Vertreter, der Anwälte unserer autochthonen Fischarten, wider besseres Wissen, finanziert auch mit Mitgliedsbeiträgen der Angler, das ist wirklich eine beispiellose Unseriösität! Fast zeitgleich können wir der Stiftung Wasserlauf und dem Rheinischen Fischereiverband zu dem Einzug in neue repräsentative Räumlichkeiten an der Sieg gratulieren…
Das Bild, warum gegen das mit Abstand größte Problem unserer heimischen Fische vor allem in NRW bisher nichts Wirksames unternommen wird, wie man auf Zeit spielt und verschleiernd agiert, wird immer schärfer und ist definitiv nicht mehr zu leugnen. Das alles ist eines Rechtsstaates unwürdig! Wieder und wieder fragen wir uns, warum das Gros der Angler, gerade die in Naturschutzprojekten und Jugendarbeit engagier-ten, trotz unserer Enthüllungen, die so bisher nirgends nachzulesen waren, noch im-mer nicht auf die Barrikaden geht. Oder die vielen ehrenamtlichen Helfer – nicht nur in NRW – die trotz ihres Engagements vergebens auf das Etablieren von Aal und Lachs im Rhein-System warten und neidisch z.B. nach Dänemark sehen. Werden die Was-serwirtschaftler vielleicht doch endlich merken, dass Sie mit zig Baumaßnahmen der WRRL letztlich wegen des unbegründeten, willkürlichen Kormoran-Vollschutzes für Abermillionen faktisch nur in einem Hamsterrad laufen?
Winter 2014/2015 und Frühjahr 2015
Die Landespolitiker der Regierungsparteien ebenso wie die Vertreter der Fischerei-verbände geben sich mit dem „Äschenhilfserlass“ des Remmel-Ministeriums zufrieden: „Mehr war politisch nicht zu erreichen“ ist die stereotype Aussage, ohne auch nur im Geringsten auf die skandalöse Entstehung, die absehbare Nutzlosigkeit und die Offenlegung all dessen durch unseren Verein einzugehen.
Auf der Grundlage des Erlasses beantragen einige wenigen Initiativen im Land bei den zuständigen Unteren Landschaftsbehörden (ULB) Abschussgenehmigungen zur letalen Vergrämung. Der Ausschluss aller Naturschutzgebiete im Erlass, der die ULBs rechtlich definitiv eigentlich in keiner Weise bindet, wird zumeist eben doch als Begründung für eine Ablehnung herangezogen; ebenso die Karte mit der „Äschen-schutzkulisse“, die jeder örtlichen Erfahrung und Kenntnis widerspricht und damit fachlich schlichtweg unbrauchbar ist.
Dem FcK liegen Informationen über nur ganz wenige genehmigte Anträge zur letalen Vergrämung für Abschnitte an folgenden Flüssen vor:
– Diemel
– Lenne
– Sülz
– seit Neustem Eder
Vor allem die Initiative an der Sülz hat auf Basis der Genehmigungen des Antrags der Fischereigenossenschaft im Rheinisch-Bergischen und im Rhein-Sieg-Kreis nachweislich einen wirksamen Fischschutz von Mitte September bis Mitte Februar installieren können. Ausschlaggebend war dabei eine außerordentlich gute ehrenamtliche Unterstützung der Jägerschaft im unteren Sülztal.
Unser Vereinsmitglied Dr. Lohmar hatte hierüber mehrfach vorgetragen: Die Folien zu seinem Vortrag vom 04.02.2015 auf der Versammlung des Verbandes der Fischereigenossenschaften in Nordrhein-Westfalen (VFG) in Dortmund geben einen sehr guten Einblick in die Praxis dieser Fischschutzjagd. Die Initiative Sülz verwendet den Begriff „Fischschutzjagd“ übrigens in Anlehnung an die von Naturschützern geforderte und von Umweltminister Remmel verordnete intensive Jagd auf Reh und Hirsch in den Landesforsten zum Schutz der Wälder vor Verbiss, die amtlich als „Waldschutzjagd“ bezeichnet wird.
Interessant auch, dass an der Sülz die Mageninhalte von ein paar der erlegten Kormorane untersucht wurden, aber lesen Sie selbst.
Neben dem Bericht über die Initiative an der Sülz enthält der Vortrag zudem eine umfassende Beleuchtung der Hintergründe zu dem Kormoran-Skandal in NRW, die weitestgehend auf den Recherchen und Publikationen unseres Vereins beruht.
EINE INTERESSANTE ANMERKUNG zu diesem Vortrag: Unter den Zuhörern waren auch die umweltpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von SPD, CDU und FDP, Vertreter anderer „Verbände des ländlichen Raumes“ und eine Reihe Fische-reibiologen, auch aus der Landesverwaltung sowie des Fischereiverbandes NRW. In der anschließenden Diskussion wurde zwar einerseits von den Angesprochenen z.T. harsche Kritik an der sehr direkten, undiplomatischen Art der Darstellungen des Ver-haltens der Fischereiverbände und der Fischereiverwaltung geübt. Andererseits gab es zu der Analyse des Kormoran-Problems keinerlei inhaltliche Widersprüche! Das fachlich sehr qualifizierte Auditorium stimmte sehr weitgehend überein mit den getroffenen Feststellungen über die Hintergründe, die katastrophale Situation der Fischpopulationen und die völlig unzureichenden rechtlichen Möglichkeiten, um zumindest die Äsche vor dem Kormoranfraßdruck zu schützen!
Nach den uns vorliegenden Informationen ist nur die letale Vergrämung an der Sülz mit einem intensiven Monitoring der Fischpopulationen, vor allem der Äsche, beglei-tet worden: Die Elektrobefischungen des Rheinischen Fischereiverbands an 10 Probestellen der Sülz am 10. und 11. März wiesen genau dort einige adulten Äschen nach, wo die Schutzkulisse von der Jägern am intensivsten etabliert worden war.
Leider musste das Team während der E-Befischung zahlreiche Kormoran Überflüge notieren: Das Abnehmen des monatelang hochwirksamen Vergrämungs-Effektes bereits drei Wochen nach Ende der Fischschutzjagd konnte nicht deutlicher belegt werden. In den folgenden Tagen wurden zunehmend auch Kormoran-Landungen auf der Sülz registriert, in einem Fall ein Schwarm von 8 Vögeln! Auch eine der Probestellen mit gutem Äschennachweis, die zugleich als Laichgebiet bekannt ist, wurde nachweislich zumindest von Einzelvögeln mehrfach angeflogen, trotz des dort parallel verlaufenden Spazierwegs.
Alle Anfragen auf einen, wie auch immer gearteten, Schutz der Sülz vor Kormoranfraß jenseits des 15. Feb. waren kategorisch abgelehnt worden. Man sollte wissen, dass In anderen Bundesländern bzw. europäischen Nachbarstaaten die Jagdzeiten deutlich länger und zudem auch ganzjährig Abschüsse von Jungvögeln zum Schutz der Fische erlaubt sind!
Ohne hier einer offiziellen Bewertung der Fischschutzjagd und des Monitorings an der Sülz vorgreifen zu wollen, ist bereits heute festzuhalten:
• Wenn die Jägerschaft mitzieht, kann das Abschießen schon weniger Vögel einen wirksamen Fischschutz realisieren. Durch die so erzwungene größere Fluchtdistanz bleiben dort indirekt zudem von Menschen regelmäßig belaufene Flussabschnitte (Spazierwege, Hundewiesen, etc.) bestens geschützt.
• Die Vergrämungswirkung verliert sich schon nach wenigen Wochen, selbst in einem Winter ohne harten Frost und ohne plötzliche Einfälle umherstreifender Schwärme von Wintergästen aus dem Norden Europas.
• Der vorliegende Erlass verbessert wegen Fehlens jeglichen Schutzes vom 16. Feb. bis 15. Sept. die Situation nur marginal, selbst dort, wo er den Winter über intensiv angewendet wird. Das war zwar vorher abzusehen und von allen Praktikern vorhergesagt worden, ist jetzt aber im Falle der Sülz auch unbestreitbar belegt.
• Die Fraßschäden betreffen nicht nur die Äschen (s. Vortrag: Die Mageninhalte) und sind immens, wenn man alleine die Zahl der ab Mitte März zufällig re-gistrierter Kormoran-Einflüge mit dem täglichen Bedarf von 400 bis 500g Fischmasse ansetzt. Artenschutz und Biodiversität der Fische in der Sülz nehmen durch den Kormoran schwersten Schaden – im Ausmaß nur vergleichbar mit Fischsterben der 1960er und 1970er-Jahre, die aber nie die gesamte Sülz betrafen. Wie sehen dann wohl die Überlebenschancen der Parrs vor dem Smoltifizieren, der ausgesetzten Aale sowie des genossenschaftlichen Besatzes mit Bachforellen aus? Alles Kormoranfutter und das sieht an allen anderen Gewässern der Äschenregion in NRW keineswegs anders aus!
Sommer 2014
Einigen Mitgliedern unsers Vereins war bereits seit längerem suspekt, dass die Kormoranproblematik bei allen Maßnahmen zu den Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) stets ausgeblendet wurde. Inzwischen ist offensichtlich, dass der amtliche Naturschutz auch hier systematisch leugnet, verschleiert und herunterspielt! Den zuständigen Wasserverbänden ist seit Jahren bewusst, dass das Fehlen ganzer Fischpopulationen eine erhebliche Systemstörung der Gewässer darstellt. Sowohl die fehlende Präsenz der Fische als Gütekriterium an sich als auch indirekte Effekte sind hinlänglich bekannt und aktenkundig. Alleine der Grund des Fehlens der Fische nicht!
Der FcK schreibt daher die Wasserverbände in NRW an , um auf diese Zusammenhänge hinzuweisen und das Agieren des amtlichen Naturschutzes in der Kormoran-Frage auch in diesen Kreisen bekannt zu machen. Kormoran-Fraßdruck und WRRL: Schon für sich genommen ein handfester Skandal mit immensen finanziellen Auswirkungen!
Frühjahr 2014
Mit Blick auf die jetzt im Frühjahr bevorstehende Abwanderung der Junglachse, Fachausdruck Smolts, Richtung Nordsee, zu fordert der FcK die Programmverantwortlichen auf , längst überfällige, erste konkrete Schutzmaßnahmen der Smolts auf dem Weg zu bringen: Es gibt Möglichkeiten, hier auch ohne den Abschuss von Kormoranen kurzfristig eine signifikante Linderung zu schaffen. Seit Bestehen der diversen Wanderfisch-Initiativen, also seit etwa zwei Jahrzehnten, war bis heute weder eine konkrete Abschätzungen der Abwanderverluste erfolgt noch einer der international längst bekannten, unstreitig wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen worden! Im Gegenteil wurden Ansätze, sobald sich die katastrophalen Ergebnisse und ihre Ursachen in der Kormoranprädation offenbarten, sofort eingestellt!
Mitte März 2014 ist es endlich so weit: Der Umweltminister Johannes Remmel selbst informiert die Politiker des Umweltausschusses über die Ergebnisse dreijähriger Arbeiten der ministeriellen AG Kormoran und die daraus abgeleiteten, vorgesehenen Maßnahmen! Immer wieder hatten amtliche Stellen Fischschutzmaßnahmen mit Blick auf diesen Schritt zurückgestellt und um Artenschutz bemühte Fischschützer vertröstet. Über ein Web-Portal des Landtages ist das umfangreiche Material (etwa 210 Seiten und 20 Megabyte!) auch der Öffentlichkeit zugänglich.
Die um den Fischschutz besorgte Gemeinschaft ist entsetzt: Der Kormoran-Skandal in NRW wird auf durchsichtige, man muss wohl sagen, dreisteste Art fortgesetzt, nein, auf die Spitze getrieben! Aber langsam: Bevor Sie sich von diesem vermeintliche seriösen, wissenschaftlichen Werk blenden lassen, empfehlen wir Ihnen, unsere sofort gefertigte Stellungnahme, ein Hilferuf, gerichtet an die Ministerpräsidentin persönlich. Auch dieses Schreiben ist leider vierseitig und gefüllt mit Fachbegriffen, aber es geht nicht anders, wenn wir das Geflecht aus scheinbar wissenschaftlichen aber falschen Tatsachenbehauptungen, irreführenden Scheinaktivitäten und vom Kernproblem wegführenden Nebenschauplätzen zerreißen wollen.
Aus ersten Reaktionen konnten wir bereits feststellen, dass das Schreiben an die Ministerpräsidentin mit den wiederum wichtigen Enthüllungen von Tatsachen wohl genau gelesen wird, allerdings nicht allerorts willkommen ist. Insbesondere Äußerungen aus Kreisen der großen Regierungspartei, der SPD, ließen sogleich befürchten, dass man so viele unangenehme Tatsachen über das unredliche Agieren des kleinen Koalitionspartners lieber nicht zur Kenntnis nehmen will!
Ohne Zögern macht das Ministerium auf dem eingeschlagenen, unredlichen Weg weiter: Mit Datum vom 9. Mai 2014 erscheint der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran . Vielleicht wird dieser „Äschenhilfserlass“ am treffendsten bewertet durch die folgende spontan und emotional geschriebene E-Mail eines unserer Vereinsmitglieder, der die Geschehnisse auch genau beobachtet, an einen Vertreter der Fischereiverbände (hier anonymisiert wiedergegeben):
Betr: RE: Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und …
Datum: Wed, 18 Jun 2014 12:00:00 +0200
Hallo Herr …,
Sie, alle Insider und vor allem auch das Ministerium selbst, wissen sehr genau, dass dieser Erlass eine absolute Katastrophe ist. Er hat eine nach außen wirkende Alibi-Funktion und wird helfen, den Skandal und die fatale Situation vieler Gewässer weiterhin zu verschleiern und zu zementieren.
Er ist auf dreisteste Art zustande gekommen, rechtlich und fachlich in vielerlei Hinsicht grob falsch, eigentlich ein Offenbarungseid. „Fischschutz von Amts wegen“ ist nicht zu erkennen, die Fisch-Schützer müssen bei den Jägern betteln gehen – unglaublich, skandalös und unverantwortlich.
Wir werden an unserem Gewässer dennoch versuchen, das Beste daraus zu machen, Aufwand und Mühen nicht scheuen (wenn man uns denn lässt). Jedoch wird alleine die Problematik der Sommervögel alle Mühe ad absurdum führen. Ein Monitoring per E-Befischung wird sodann zeigen, dass der Abschuss der Kormorane keine Abhilfe geschaffen hat.
Was sind das eigentlich für Menschen/Entscheider/Wissenschaftler/Naturschützer?
Mit traurigen Grüßen
Hier sollen nur ein paar der sachlichen, folgeschweren Fehler dieses Erlasses aufgelistet werden. Die meisten und schlimmsten Aspekte werden dem Leser, der unsere Enthüllungen (auf dieser Seite inkl. der unterlegten Downloads) genau verfolgt und nachvollzieht, bereits wohl bekannt sein. Es wird schließlich systematisch und vorsätzlich gehandelt.
– Beschränkung auf die Äsche: Es ist schlichtweg falsch, dass die zitierte ministerielle AG Kormoran den Auftrag hatte, sich allein mit Fraßschäden bei der Äsche zu beschäftigen. Inhaltlich ist es ohnedies falsch und mit Blick auf Steuergelder z.B. für Lachs und Aal skandalös.
– Die Mär von Gewässerstrukturverbesserungen als Schutz vor Kormoranen: Unbeirrt wird dieses folgenschwere, steuergeldvernichtende Alibi als Lösung für das Problems angepriesen, obwohl längst widerlegt und schlichtweg falsch.
– Die amtlich festgelegte Äschenschutzkulisse in der Kartendarstellung des Erlasses: Man hätte sogleich auch einen Zufallsgenerator mit dem Verteilen der Farben beauftragen können. Befragen Sie einmal Angler vor Ort zu den guten Äschenbeständen an Rur, Wupper oder Dhünn. Zugegeben, unter der berühmten Schwebebahn mitten im Stadtgebiet Wuppertal, wo kein Vogel hin mag, …
– Herausnahme der Naturschutz- oder FFH-Gebiete aus der Vergrämung: Diese leicht als Verbot zu interpretierende explizite Betonung hat in einem Erlass nichts zu suchen, ist unwirksam. Diesbezügliche mündliche Anfragen an das Ministerium wurden nach unserem Kenntnisstand mit „das war doch nicht so gemeint“ beantwortet. Eine schriftliche Stellungnahme liegt noch nicht vor. Wir sind gespannt auf die praktische Umsetzung.
– Verweigerung der Anerkennung fischereiwirtschaftlicher Schäden: „Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen“. Punkt – Basta. Bitte bedenken Sie einmal genau die Tragweite dessen, was da geschrieben steht: Ein Verlust, der in Mittelgebirgsflüssen oft einer Vernichtung ganzer Fischpopulationen entspricht, ist schlichtweg hinzunehmen! Wirtschaftliche, soziale Aspekte des Angelfischens, die gesetzliche Hegepflicht, das per Grundgesetz verbriefte Fischereirecht des Grundeigentümers werden hier einfach abgeheftet, ausgehebelt. Hier ist u.E. zu überlegen, ob Fischereigenossenschaften nicht Entschädigungen einklagen und zugleich Verfassungsbeschwerde einlegen müssten. Die Selbstherrlichkeit des vogelschutzdominierten Naturschutzes glaubt sich offensichtlich im rechtsfreien Raum und kennt daher keine Grenzen mehr.
Es muss hier in aller Deutlichkeit daran erinnert werden, dass die Fischereiverbände des Landes weder den vermeintlichen Abschlussbericht der ministeriellen AG Kormoran noch diesen „Äschenhilfserlass“ mitgetragen hatten. Im Gegenteil: Mit Schreiben vom 1. Aug. 2013, also nach der letzten Sitzung dieser AG, hatten die Verbände ihre Position gemeinsam klargestellt, so deutlich wie nie zuvor! Da dieses Schreiben ohnedies breit gestreut wurde, stellen wir hier eine Kopie zum Download bereit. Leider ist aktuell keinerlei Initiative der Verbände zu erkennen, den Abgrund zwischen der fachgerechten, eigenen Position und diesem „Äschenhilfserlass“ aufzuzeigen und anzuklagen.
Winter 2013/2014
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium beantwortet nach vier Monaten und einer Erinnerung endlich die Anfrage zur Risikoabschätzung bei dem Wanderfischprogramm. Auf Aal- und Maifischbesatz wird nicht eingegangen, der Kormoran wird in einem Atemzug mit dem Gänsesäger erwähnt. Es ist schon bemerkenswert, dass ein verantwortlicher, sehr angesehener Wissenschaftler relevante und völlig irrelevante Faktoren (Gänsesäger) ungewichtet nebeneinander platziert. Von einer vorliegenden ernsthaften, fundierten Risikoabschätzung der laufenden Besatzprogramme steht in diesem Schreiben im Übrigen nichts geschrieben; aber jetzt, 2013, denkt man wohl endlich darüber nach. Leider hatte uns das Ministerium gebeten, diese Korrespondenz nicht im Internet zu veröffentlichen; vorerst halten wir uns daran.
Wie werden die verantwortlichen Wissenschaftler wohl zur Rechenschaft gezogen, wenn das ganze Ausmaß des Skandals heute oder morgen endlich ins öffentliche Bewusstsein dringt? Unsere Web-Seiten und die hier publizierten Schreiben sind sicher nicht ganz bedeutungslos; , selbst, wenn wir sie nicht veröffentlichen sollten.
Der Verein Fischschutz contra Kormoran e.V. erkennt zunehmend, wie schwierig es ist, die enttarnten und mit diesen Web-Seiten vermutlich erstmalig offengelegten Mechanismen bezüglich der Kormoran-Problematik, insbesondere der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens aber wahrscheinlich auch des Bundesumweltministeriums und weiterer staatlicher Stellen, zu stoppen. Die verlorene Zeit, viele Monate, seit den letzten Anfragen an das LANUV und die heute, immer noch ausstehenden wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse der hochkarätig besetzten ministeriellen AG Kormoran (tagte zuletzt im Juni) belegen dies- Wir wollen übrigens nicht vergessen, dass es deren Aufgabe war, die Wirkung Kormoranpräsenz – Fischpopulationen systematisch zu untersuchen!
Wie kann es im Übrigen sein, dass das LANUV seit Mai unserem Verein nicht mehr geantwortet hat? Derweil nehmen die Fraßschäden unvermindert zu, mit vielerorts dauerhaften Folgen für die noch vorhandenen heimischen Fischpopulationen; aber das scheint den Verantwortlichen weiterhin einerlei. Auch das Vögel-Füttern in Form von z.B. aufwändigem Aal- und Lachsbesatz wird ohne die angemahnte seriöse Risikoabschätzung einfach fortgesetzt: „Business as usual“.
Auf der anderen Seite fügt sich auch die Anglerschaft unseres Landes weiterhin in ihr Schicksal. Sie verlässt sich unverändert auf ihre Vertreter in den Fischereiverbänden, ganz so, als gäbe es diese Web-Seiten mit den unübersehbaren Indizien zu Fehlverhalten gar nicht.
Nicht zuletzt wegen erkennbarer analoger Tendenzen bei der Jagd sieht es der FcK als notwendig und sinnvoll an, dass die großen Volksparteien CDU und SPD endlich die Dramatik der ideologisch gesteuerten Fehlentwicklungen anerkennen und diesem Treiben Einhalt gebieten. Mit einem Appell an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentin von NRW wird um wirksame Kurskorrektur im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gebeten. Es geht zwar prompt ein freundliches Dankesschreiben einer CDU-Bundestagsabgeordneten ein: Unser Schreiben wäre hilfreich und käme zur rechten Zeit. In dem geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU findet sich dazu aber kein Wort. Hoffentlich ist unser Appell wenigstens zur Kenntnis genommen worden.
In Jagd- und Angelzeitschriften war zu lesen, dass die Liste mit mehr als 100000 Unterschriften der vom Paul Parey Zeitschriftenverlag seinerzeit initiierten wichtigen Kormoranpetition gemeinsam mit Vertretern des Deutscher Angelfischereiverbands jetzt im Bundesumweltministerium übergeben wurde. Der FCK schreibt die Initiatoren der Petition an , verweist auf die gewonnen schlimmen Erkenntnisse und fordert diese auf Bundesebene tätigen Verbänden auf, sich an der Gangart des FcK zu orientieren und den Weg der Konzilianz zu verlassen. Anders wird man auch weiterhin offensichtlich keine durchgreifende Verbesserung der Situation erreichen.
Gleich zu Beginn des Jahres 2014 setzt der FcK seine Aufklärungsarbeiten unverdrossen fort: Die Fischereiverbände des Landes werden erneut angeschrieben und aufgefordert, hart gegen das unverantwortliche Agieren und unerhörte Aussitzen über viele Monate – zudem eines weiteren Winters – durch LANUV und Ministerium vorzugehen, bei Bedarf mit Mitteln einer Verbandsklage. Dann bewegt sich etwas in die richtige Richtung: Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. und der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. antworten uneingeschränkt zustimmend, geben mit einem gemeinsamen Schreiben bekannt, dass Sie die dargelegte Meinung des FcK uneingeschränkt teilen! Das sollten alle Angler, vor allem die naturinteressierten, um heimische Fischpopulationen bemühten, sehr bewusst zur Kenntnis nehmen, auch diejenigen, die dem Rheinischen Fischereiverband angehören! Natürlich sind die vorgesehenen nächsten Schritte wieder sehr diplomatisch, eine Verbandsklage wird (noch) nicht angesprochen.
Anders geht es bei dem FcK zu: Die Fragen zu den Kormoran-Schäden für das Wanderfischprogramm , vor allem für die Projekte zur Etablierung des Lachses, werden offen ausgesprochen und das wissenschaftlich gründlich unterbaut: Es ist an der Zeit, auch hier schonungslos aufzuklären. Wer dieses mehrseitige auf Grund der komplexen Problemlage notwendigerweise leider 8-seitige Schreiben durchliest, wird erkennen müssen, dass trotz der Abermillionen investierter Anglergelder bewusst die ideologisch geforderte Gratwanderung zum kompletten Scheitern des Programms in Kauf genommen wird, statt die Früchte der schon längst möglichen Erfolge zu ernten. Wir halten es nicht für vertretbar, diesen Brief der Öffentlichkeit vorzuenthalten, auch wenn dies von ministerieller Seite so gewünscht wurde.
Der FcK erhält auf seine Anfragen hin schon länger keine Antworten mehr und lässt sich das zurzeit noch gefallen. Aus den Kreisen der Fischereibiologen und Experten erfahren seine Aktivitäten jedoch zunehmende Wertschätzung und Bestätigungen der fachlichen Korrektheit gerade auch in den schlimmsten Details und den bösesten Schlussfolgerungen sowie dem dahinter steckenden Geflecht aus erkauftem und vorauseilendem, teils wohl auch erzwungenem oder erpresstem Gehorsam und Schweigen.
Auf der lokalen Verwaltungsebene der Landkreise, die berechtigt ist, selbständig Schutzmaßnahmen gegen Fraßdruck zuzulassen oder auch von Amts wegen einzuleiten, wissen wir von zumindest zwei Anträgen auf letale Vergrämung: An der Diemel im Hochsauerlandkreis wurde dies genehmigt. An der Sülz im Rheinisch-Bergischen Kreis vertagt die Kreisverwaltung bereits seit anderthalb Jahren das Anliegen engagierter Naturschützer der Fischfauna auf den Sankt-Nimmerleins-Tag – und das mit erkennbar hilfloser Argumentation. Die Seilschaften in der Landesverwaltung wird’s freuen.
Herbst 2013
Die Landesverwaltung hatte am 27. Mai (das LANUV, s.o.) und am 20. Juli (das Ministerium in einer Eingangsbestätigung auf die Anfrage wegen des Wanderfischprogrammes, s.o.) zugesichert, von sich aus auf die unbequemen und kritischen Fragen des FcK zurückzukommen. Bis in den Oktober ging jedoch kein Antwortschreiben ein. Auch über die vermutlich abschließende Tagung etwa am 15. Juli der inzwischen berühmt-berüchtigten AG Kormoran war nichts in Erfahrung zu bringen, geschweige denn, dass der FcK offiziell informiert worden wäre. Immerhin wird ein Abschlussbericht 2,5-jähriger Arbeit mit nicht gerade preiswerten wissenschaftlicher Untersuchungen und Analysen sowie zig Tagungen erwartet: Alles sehr merkwürdig und zudem mehr als unhöflich, für eine Verwaltung mit Informationspflicht und entsprechender Aufforderungen zudem bedenklich!
Dem FcK blieb gegenüber dem LANUV nichts anders übrig, als einen Rechtsanwalt mit dem Einfordern von Auskünften zu beauftragen. Dieser wurde mit einem entsprechenden Schreiben an das LANUV am 24. September tätig. Dieses Schreiben wird hier nicht veröffentlicht.
Da auch die Anfrage wegen des Wanderfischprogrammes in NRW unbeantwortet blieb – abgesehen von o.a. Eingangsbestätigung – fasst der FcK nach: Dem Ministerium wurde am 14. Oktober eine Frist für eine qualifizierte Antwort gesetzt, zunächst noch durch den Vorsitzenden, ohne Rechtsanwalt.
Nach den Bundestagswahlen, aber noch während der Sondierungsgespräche über mögliche Koalitionen, erhält Bundesumweltminister Altmaier eine klar formulierte Nachfrage mit Blick auf seine erste, völlig unbefriedigende Antwort.
Sommer 2013
Die Antwort des LANUV, mit der erhofften Wende, lässt auf sich warten. Derweil hinterfragt der FcK, ob seitens des sehr bekannten Wanderfischprogrammes das Gefährdungspotenzial durch die Kormoran-Prädation überhaupt einmal ernsthaft untersucht worden ist.
Nach einem sehr aufschlussreichen, fachlich guten Gespräch des FcK-Vorstands mit Frau Dr. Happach-Kasan (Bundestagsabgeordnete und Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbands) sowie einem Gespräch im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird bald klar, welche traurige Rolle das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in der Kormoran-Frage spielt: Hier scheinen sich ähnliche Strukturen ausgebildet zu haben wie in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens. Der FcK fragt bei dem zuständigen Bundesminister Altmaier kritisch nach. Hier könnte die Ursache zu suchen sein, dass alle Initiativen auf europäischer Ebene bisher versandeten, trotz klarer parlamentarischer Beschlüsse und klarer Rechtslage! Lesen Sie bitte unbedingt dieses Schreiben an Minister Altmaier; nehmen Sie sich die Zeit, sich selbst ein Bild über die womöglich auch hier vorliegende skandalöse Situation zu machen.
Während der FcK weiterhin auf die, schon im Mai angekündigte, Antwort des LANUV wartet, werden personengebundene Einladungen zu einer LANUV-Fachtagung „Fischschutz in Nordrhein-Westfalen“ versendet, die am 22. August 2013 an der Natur- und Umweltschutzakademie in Recklinghausen stattfindet. Die Tagesordnung ist in Anbetracht der realen Situation an unseren Gewässern und unserer berechtigter, öffentlicher Vorwürfe als blanker Hohn zu verstehen: Die Worte Kormoran oder Prädation kommen gar nicht erst vor! Leider fand sich das Veranstaltungsprogramm nicht im Web, sonst hätten wir es hier zu Ihrer Information mit Hyperlink referenziert. Um Ihnen eine Vorstellung zu geben, listen wir daher kurz alle angekündigten Vortragsthemen auf: (1) Begrüßung, (2) Einführung, (3) Von der Hydroakustik zum EtWas, (4) Fischschutz hinter dem Rechen, Biologische technische Erhebungen, (5) Fließgewässerrenaturierung als Grundlage für einen verbesserten Fischschutz, (6) Stand der Lachseinbürgerung an der Sieg, (7) Aktuelles vom Maifischprojekt, (8) Wiedereinbürgerung des Nordseeschnäpels in den Rhein, (9) Die Verbesserung der Gewässergüte in NRW und ihr Einfluss auf das Makrozoobenthos. Lauter tolle Themen, wunderbare, begrüßenswerte Vorhaben – aber für die Fische aller Arten in den Längen zwischen etwa 15cm und 40cm sehr wahrscheinlich völlig nutzlos. Darüber verliert man zur Sicherheit aber kein Wort.
Wegen dieser Veranstaltung schreibt der FcK die Fischereiverbände erneut an und ersucht sie, gegenzuhalten. Mitglieder des FcK sind natürlich nicht geladen…
Am 15. August, also quasi während des Bundestagswahlkampfes, geht eine wenig informative Antwort des Bundesumweltministers auf die Anfrage nach den Zuständen in seinem Haus ein. Der FcK reagiert nicht sogleich, um erst den Ausgang der Bundestagswahlen abzuwarten. Es wäre von einem scheidenden Minister ohnedies keine energische Recherche in seinem Hause, hier also dem BMU, zu erwarten gewesen.
Sommeranfang 2013
Da der Präsident des LANUV auf die Rückfragen nicht antwortete, mahnte der FcK nach einigen Wochen an und setzte eine Frist. Daraufhin kam die interessante Nachricht aus dem LANUV , man möge von weiteren Rückfragen bis auf weiteres Abstand nehmen, denn die vom FcK aufgeworfenen Fragestellungen sollten im LANUV zeitnah und systematisch für den Umweltminister aufgearbeitet werden!
Erfreut willigt der FcK umgehend ein , in der Hoffnung, dass die Experten des Landesamtes endlich unideologisch und offen, nach wissenschaftlichen Methoden und zügigst das ganze Ausmaß der Kormoranschäden offenlegen. Allerdings will der FcK binnen Wochenfrist trotzdem Auskunft, wer, wann und warum auf ministerieller Seite für die fatalen Vorgaben der AG Kormoran verantwortlich zeichnet! Dem Landesamt werden zudem ein paar wichtige, teils neue Hinweise gegeben.
Zugleich werden die Fischereiverbändes des Landes über diesen Vorgang (die lang erhoffte Wende zum Guten) in Kenntnis gesetzt. Der FcK fordert sie auf, den Fischereibiologen des LANUV beim Aufräumen der skandalösen Situation nach Kräften Unterstützung zu bieten und für Transparenz zu sorgen.
Das ganze Ausmaß der Fraßschäden muss endlich auch in Nordrhein-Westfalen sozusagen amtlich festgestellt werden!
Frühjahr 2013:
Nach einer Abstimmung mit weiteren Stellen, die jetzt endlich mit dem FcK am selben Strang ziehen, um diese unglaublichen Strukturen in Nordrhein-Westfalen aufzulösen, stellt der FcK dem Präsidenten des LANUV erneut konkrete Rückfragen . Sie sollten sich wirklich die Zeit nehmen und unser Schreiben lesen, es lohnt sich! So kann zum Beispiel das systematische Verschleiern der Verantwortung für die unsäglichen, zudem auch noch teuren Untersuchungsmethoden der ministeriellen AG Kormoran nicht hingenommen werden und bedarf der schonungslosen Aufklärung.
Nebenbei fragt der FcK über Dr. Bottermann an, künftig zumindest als Gast an den Tagungen der AG Kormoran teilnehmen zu können und verlangt die Niederschrift samt Anlagen des letzten Treffens (vom 12.12.12). Zuständigkeitshalber kommt die Antwort aus dem Umweltministerium: Eine Teilnahme an den künftigen Sitzungen der AG Kormoran wird dem FcK nicht erlaubt, aber die Unterlagen vom 12.12.12 werden prompt bereitgestellt: Es handelt sich um etwa 105 Seiten, die mit viel Engagement (und Kosten/Personalaufwand) von diversen Stellen zusammengestellt wurden – nicht so einfach zu durchdringen. Das Material ist aus akademischer Sicht durchaus lesenswert, jedoch überhaupt nicht, wenn es um den Zusammenhang Kormoranbefall – „Fische weg“ geht! Am Auftrag der AG glatt vorbei! Ein unglaubliches Schauspiel, das man sich hier unbeirrt weiterhin erlaubt! Trotz all unserer Entlarvungen – aus Steuergeldern und Fischereiabgabe finanziert!
Dabei wäre alles so einfach und für jedermann direkt nachvollziehbar, wenneinige typische Gewässer systematisch vor Kormoranen geschützt worden wären! Die verantwortlichen Personen für dieses krasse, nicht nachvollziehbare Fehlverhalten der AG Kormoran wurde uns trotz intensiver Nachfragen bis heute nicht benannt! Hier wird wohl bald ein Staatsanwalt aufklären müssen.
Zwischendrin teilt der Regierungspräsident in Arnsberg auf unsere Anfrage hin mit, welcher Beamte in seinem Hause für die „Lenne-Studie“ verantwortlich zeichnet. Auch zu diesem Vorgang muss gelegentlich Transparenz geschaffen werden.
Der FcK stellt fest, dass der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. in den Publikationen zur bevorstehenden Mitgliederversammlung im April 2013 wieder nur ganz am Rande auf den Kormoran zu sprechen kommt, trotz der schriftlichen Ermahnung des FcK aus Sommer 2012 (s.o.). Der Vorsitzende Walter Sollbach wird daher in einem offenen Brief sehr deutlich auf diesen schwerwiegenden Fehler hingewiesen und zur sofortige Kurskorrektur aufgefordert: Jedes Mitglied des RhFV – zumeist ist man dort über seinen Angelverein im Rheinland indirekt zahlendes Mitglied – sollte diesen offenen Brief kennen und ihn bei jeder Gelegenheit in Anglerkreisen zur Sprache bringen!
Winter 2012/2013:
Mitte Januar 2013 erhält der FcK auf Nachfrage eine förmliche Eingangsbestätigung der Dienstaufsichtsbeschwerde, Anfang Februar geht ein kurzes Schreiben des LANUV zum Stand der Bearbeitung ein. Der FcK ahnt Ungemach und richtet sogleich erneut einen offenen Brief an den Präsidenten des LANUV.
Dieser offene Brief kreuzte sich offensichtlich mit der Stellungnahme des LANUV zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Wir haben die personenbezogenen Passagen darin geschwärzt, so dass auch dieses aufschlussreiche Schriftstück veröffentlicht werden kann. Es lohnt sich sehr, diese Ausführungen des LANUV-Präsidenten Dr. Bottermann genau zu betrachten! Bevor Sie sich allerdings durch die pseudowissenschaftlichen Ausführungen abschrecken lassen, wird hier ein interpretierender Leitfaden angeboten:
– Die komplizierten Ausführungen zur statistischen Analyse des Zusammenhangs Fraßdruck – „Fische weg“ sind nicht wirklich lesenswert: Letztlich steht dort, dass wohl die Eingangsgrößen (quasi die Messdaten) der mathematisch/statistischen Auswertung zu „weich“ sind, um eine klare Aussage zu erhalten. Genau das hatten wir erwartet – alles umsonst!
– Die einfache und glasklare Untersuchungsmethode, repräsentative Gewässerabschnitte systematisch vor Kormoranen zu schützen, wurde schlicht und einfach vom Ministerium verboten: Welche Personen hierfür die Verantwortung übernehmen und wie das begründet wurde, wird immer noch nicht offengelegt. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Wissenschaftler des LANUV in diesem entscheidenden Punkt widersprochen hätten oder auf die schwerwiegenden Konsequenzen hingewiesen haben: Das ist unglaublich, unverantwortlich und vermutlich strafbar. Man betrachte nur alleine die Personal- und Sachkosten der dadurch veranlassten nutzlosen Untersuchungen und aussagelosen statistischen Auswertungen im Auftrage der AG Kormoran und den erneuten Zeitverlust mit weiteren schlimmen Folgen für die Gewässer. Auch das erneute Vorenthalten des einschlägigen ministeriellen Erlasses ist nicht hinnehmbar.
– Die von vielen befürchtete Verschwendung von öffentlichen Geldern bei Aal- und Lachsprojekten wird durch elegante, aber nichtssagende Ausführungen beiseitegelegt.
– Das bedauerliche linientreue Verhalten der Fischereiverbände wird erneut offenkundig.
– Eine ganz neue Dimension erhielte dieser Umweltskandal künftig vielleicht noch durch die Aussagen des LANUV-Präsidenten zu dem Komplex Kormoran und Grundeln. Hier steht doch tatsächlich nachzulesen, „…es bleibt abzuwarten…“. Falls bei dem Drama „Grundeln im Rhein“ wirklich wieder dieselbe Verschleppung der Ursachenforschung erfolgt und dann im Nachhinein, Jahre später, ein signifikanter Einfluss der Kormorane nachgewiesen wird, muss für die Verantwortlichen sodann auf „Haftstrafen ohne Bewährung“ plädiert werden. Hoffentlich lässt das Strafgesetzbuch dies zu.
Beginn des Winters 2012/2013:
Das LANUV antwortet mit einem nicht besonders bemerkenswerten, politisch-motivierten Schreiben, woraufhin der FcK eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht und Strafanzeigen androht. Dieses Schreiben kann hier nicht veröffentlicht werden, da es personenbezogene Daten enthält.
Am 12.12.2012 tagt die AG Kormoran erneut: Die Hinweise und Mahnungen des FcK werden, soweit bekannt, nicht einmal erwähnt. Die eindeutigen Belege von der Nister bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Man verabredet jedoch bereits das Verfassen des Abschlussberichtes.
Herbst 2012:
Der FcK schreibt (erneut) an die Ministerpräsidentin und informiert Sie über das erkennbare, offensichtlich unverantwortliche Verhalten der zuständigen Wissenschaftler in Landesregierung und LANUV sowie über die ausbleibenden Antworten.
Der FcK erhärtet seine Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz und fragt am Rande auch kritisch nach, was die jetzt (im Spätsommer 2012) offiziell ausgeschriebene Kormoranzählung denn methodisch an Aufschluss über die Zusammenhänge ergeben soll.
Vielleicht hatte das Einschalten der Ministerpräsidentin geholfen: Das LANUV stellt dem FcK endlich die eingeforderten Tagesordnungen und Protokolle der AG Kormoran zur Verfügung – kostenlos, ohne Gebührenbescheid. Ministerielle Erlasse werden keine vorgelegt. Das ganze Ausmaß der völlig unzureichenden Untersuchungsmethoden wird ersichtlich! Diese Anlagen wollen wir aus rechtlichen Gründen auf diesen Web-Seiten nicht publizieren. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf selbst an das LANUV, die Anschrift finden Sie in den Originaldokumenten.
Nach Sichtung der Unterlagen der AG Kormoran weist der FcK den Präsidenten des LANUV in aller Schärfe auf das unverantwortliche Verhalten seiner Wissenschaftler hin: Diese kostspieligen, zeitraubenden, aber unpräzisen Untersuchungsmethoden hätten verbeamtete Landesbediensteten nie akzeptieren dürfen!
Zeitgleich werden ganz aktuelle Untersuchungen an der Nister in Rheinland Pfalz bekannt: Durch Schützen von Streckenabschnitten gegen Kormoraneinflüge wird ein signifikantes und zugleich dramatisches Bild der Zusammenhänge Kormoranfraß – Fischpopulation – Ökosystem des Gewässers belegt.
In Nordrhein-Westfalen werden hingegen lokale Anträge auf Kormoranabschüsse von den zuständigen Kommunen mit Verweis auf LANUV-Stellungnahmen oder auf die Ergebnisse der AG Kormoran vertagt, abgelehnt oder durch Auflagen erschwert.
Der FcK fordert das LANUV unmissverständlich auf endlich energisch und zielgerichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch hier empfehlen wir Ihnen unbedingt das Lesen unseres Schreibens.
Sommer 2012:
Der FcK fragt nochmals bei dem Landesamt nach: präziser und schärfer. Wir denken, es lohnt sich ganz besonders, dies in dem Originaldokument nachzulesen.
Das LANUV kündigt einen Gebührenbescheid für die nachgefragten Auskünfte an, unser Verein reagiert darauf nicht. Ob man wohl auf eine Rücknahme der Anfrage hoffte?
Der FcK schreibt die Fischereiverbände an und legt den bisherigen Schriftverkehr mit dem LANUV offen. Die Verbände werden gebeten, auf ihren kommenden Mitgliederversammlungen über die Aktivitäten des FcK zu dem Kormoranproblem und über die verbandseigenen Maßnahmen zu berichten.
Frühjahr 2012:
Der FcK fragt bei LANUV nach dem Stand der Dinge, verlangt Auskunft über die Arbeit der AG Kormoran und beruft sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz.
Die Wissenschaftler des LANUV antworten ausführlich und höflich, beantworten die konkreten Fragen zu dem Vorgehen der AG Kormoran jedoch nicht.
Herbst/Winter 2010:
Die Politik – zur Zeit der Minderheitsregierung SPD/GRÜNE – stellt fest, dass Ihnen für NRW bezüglich der Auswirkungen des Kormoranproblems Fakten fehlen: Also doch! Die Verantwortlichen im LANUV hatten sich hier nachweislich geirrt! Der FcK hält dies fest
Eine öffentliche Anhörung im zuständigen parlamentarischen Landtagsausschuss wird anberaumt, auch der FcK kann seine Expertise einbringen.
Das Ergebnis der Anhörung: Es wird anerkannt, dass Handlungsbedarf besteht. Eine Entscheidung mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der Fische treffen die Politiker jedoch nicht. Stattdessen gründet der zuständige Minister eine Arbeitsgruppe, die AG Kormoran. Die Zusammenhänge zwischen Kormoranfraß und Fischpopulationen sollen endlich gründlich und wissenschaftlich untersucht werden! Anmerkung: Diese Arbeitsgruppe wird gelegentlich auch als Monitoring AG bezeichnet.
Frühjahr 2010, wenige Monate vor Auslaufen der Kormoran-Verordnung NRW aus dem Jahr 2006:
Der FcK erinnert das LANUV in einem offenen Brief nachdrücklich daran, die politischen Entscheider mit geeignetem, wissenschaftlich fundiertem Datenmaterial über das katastrophale Ausmaß des Problems zu versorgen.
Die höfliche Antwort aus dem Landesamt kommt prompt: Alles fest im Griff – kein Problem…