Öffentliche Anhörung im NRW-Landtag
– unverändert aktuell –
Am 8. Dezember 2010 fand im Umweltausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung zu der Kormoranproblematik in Nordrhein-Westfalen statt. Anlass war ein CDU-Antrag, auf dem Verordnungsweg einen wirksamen Fischschutz vor Kormoranen durch Abschüsse zu ermöglichen. Die Landtagsabgeordneten konnten Sachverständige aus den Bereichen Fischerei und Naturschutz öffentlich befragen, um die Zusammenhänge und die Dringlichkeit der Problematik erläutert zu bekommen. Wichtige Grundlage waren die schriftlichen Stellungnahmen aller Experten, die vorher eingereicht worden waren.
Die Vorlagen der Fischereiverbände und unseres Vereins belegten mit Fakten und anhand konkreter, repräsentativer Fallbeispiele, wie schlimm die Situation ist. Die Vertreter des Naturschutzes von BUND und einer Unterorganisation des NABU warteten ausschließlich mit ideologischen Aussagen und theoretischen Aussagen auf, wie hätte es denn anders sein können. Die Anhörung ergab ein klares Bild der Zusammenhänge und belegte unbestreitbar den dringenden Handlungsbedarf.
Stellungnahmen
überzeugende Beweisaufnahme
skandalöses Schweigen
Trotz dieser überzeugenden Beweisaufnahme kam bis heute eine wirksame Kormoranverordnung für NRW nicht zustande. Im Gegenteil: Umweltminister Remmel setzte im Februar 2011 einen hochkarätig besetzten Arbeitskreis ein, der wieder einmal mit einem Monitoring des Zusammenhangs Fischpopulation und Kormoran Zeit vertut. Wie fragwürdig die angewandte wissenschaftliche Methodik dabei ist, entlarvt allein schon das Folgende:
Durch unsere Recherchen konnte bei der Anhörung über einen Abschnitt der Ruhr im Sauerland berichtet werden, wo Angler mit einem enormen Aufwand systematisch alle anfliegenden Kormorane verscheuchen. Diese Strecke wurde jahrelang von Fischereibiologen der Universität Duisburg-Essen im Rahmen eines Forschungsvorhabens (nicht wegen der Kormorane) genauestens untersucht: Auf dieser Strecke – und nur dort – sind Fischpopulation, vorkommende Fischarten, Altersaufbau, alles, völlig in Takt! Keiner wird ernsthaft behaupten wollen, dass auf dieser Strecke Wasserqualität, Temperatur, die Nahrungssituation anders ist als ober- und unterhalb.
Dieser wunderbare, kostenlose, bereits im Dezember 2010 vorlegte Beweis wurde von der ministeriellen Arbeitskreis bis heute nicht einmal diskutiert! Wir bezeichnen das als skandalös.
Für einen wirksamen, lokalen Fischschutz vor Kormoranen ist eine Neuauflage einer Kormoran-Verordnung für Nordrhein Westfalen mit Abschussgenehmigungen in Anlehnung an diejenige, die im Mai 2010 ausgelaufen war, unerlässlich. Folgende Änderungen sind jedoch unbedingt notwendig:
Der NABU und einige Ornithologen stellen die Kormoran-Frage immer als Konflikt Artenschutz einerseits und Fischwirtschaft und Anglerinteressen andererseits dar. Dabei wird der schwerwiegende zusätzliche Konflikt Artenschutz gegen Artenschutz systematisch geleugnet oder zur Bagatelle herunter gespielt: Das ist unglaublich und unseriös. Auf diese Weise kann man aber ein schönes Bild zeichnen, das in der Öffentlichkeit gut ankommt!
Für eine hohe Kormoran-Population wird die Dezimierung ganzer Fischbestände, bis hin zum großräumigen Aussterben einzelner endemischer Arten (wie ganz eklatant bei der Äsche zu beobachten) in Kauf genommen. Mit dieser Politik werden Naturschutzorganisationen wie der NABU ihrer Verantwortung, für die gesamte Natur zu sprechen, nicht gerecht. Dies ist unter Artenschutzgesichtspunkten unverantwortlich!
Unsere heimischen Fischpopulationen in Fließgewässern, gerade in den Äschenregionen und aufwärts, sind durch den Kormoran absolut gefährdet. Betroffen sind nahezu alle Fischarten außer den kleinwüchsigen (z.B. Elritze, Schmerle, Koppe), nicht nur die selten gewordene Äsche.
Die wohlklingenden Zeilen des NABU zu der Artenschutzproblematik, es fehle an Beweisen für die Kausalität zwischen Kormoranzunahme und der Gefährdung von Fischarten, sind durchsichtige Ablenkmanöver, die von der so traurigen Realität ablenken sollen:
Schon das Erscheinen der Kormorane an Mittelgebirgsflüssen, ihr Verweilen (das heißt, sie konnten sich sättigen) erlaubt direkt den Rückschluss auf gefressene Fischmengen. Das Verhalten und Fluchtverhalten und die typischen Größen der einzelnen Fischarten lassen sogleich auf die Reihung bei der Vernichtung schließen. Magenuntersuchungen bei abgeschossenen Kormoranen können vielleicht noch Details beisteuern sind aber eigentlich obsolet. Leere Flüsse im direkten zeitlichen Zusammenhang – wer fragt da ernsthaft noch nach Beweisen der Kausalität?
Wie kann es sein, dass diesem Naturdrama – diese Formulierung ist für unsere hiesigen Mittelgebirgsflüsse leider angemessen – nicht energisch Einhalt geboten wird? Gesinnungsfragen, verschiedene Standpunkte von Interessensgruppen müssen angesichts unübersehbarer, belegbarer Fakten hinten angestellt werden. Hier geht es nicht um Ideologien, hier geht es ganz einfach um Tatsachen, um richtig oder falsch.
Was sind das eigentlich für Menschen, die sich als Naturschützer bezeichnen, aber die bestehende dramatische Situation für die endemischen Fischstämme in unserer Kulturlandschaft billigend in Kauf nehmen? Zuständige Stellen, ministeriell oder in regionalen Fachämtern, müssen hier umgehend wirksame Maßnahmen ergreifen – diejenigen der Kormoran-VO aus dem Jahr 2006 für NRW waren ein erster Ansatz.
In diesem Papier wird lediglich die Artenschutzproblematik bei endemischen Fischpopulationen thematisiert: Die Betroffenheit der Fischwirtschaft und auch der Angler soll damit nicht in Frage gestellt werden: Auch das sind berechtigte Argumente, die großräumige Reduktion der Kormoranbestände zu fordern. Der besondere Skandal ist aber das Leugnen der Artenschutzproblematik verursacht eben durch den Kormoran – und das ist in keiner Weise hinzunehmen.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Kormoran durchaus auch instrumentalisiert wird, um schwarze Schafe in den Reihen der Angler “indirekt auszutrocknen” und das auf Kosten ganzer Fischpopulationen. Dieses ist völlig inakzeptabel. Wenn hier Dinge im Argen sein sollten, müssen sie gezielt angeprangert und abgestellt werden.
Der Kormoran ist in Mitteleuropa in keiner Weise mehr vom Aussterben bedroht, und das ist auch gut so. Hier wird aber für eine Politik geworben, die auf eine artenreiche Fauna, so naturnah wie möglich, in unserer Kulturlandschaft ausgerichtet ist. Die vielen menschlichen Eingriffe in unsere Landschaft führen zwangsläufig dazu, dass der Mensch auch in der verbleibenden “Natur” eingreifen muss. Ob das bei Krötenwanderungen, bei Schutz von Streuobstwiesen gegen Wühlmäuse erfolgt (auch mit tötenden Fallen) oder durch die Jagd auf Reh, Wildschweinen oder Kormoranabschüsse: Es ist völlig unrealistisch, zu tun, als sei das eigentlich alles gar nicht nötig. Das Wort Kulturlandschaft mag vielleicht nicht jeder, es trifft aber den Kern der Sache: Gepflanzte Waldbäume, Acker und Wiesenflächen, die Gärten, regulierte Flüsse, all das ist des Menschen Existenzgrundlage – und doch wollen wir die Artenvielfalt darin erhalten.
Forderungen, Argumente und Fakten
Korrektur der NABU-Darstellung zum Kormoranan
Die Darstellungen des NABU (Stand 27. Mai 2012 16:00) verharmlosen die Problematik durch den Kormoran bedrohter Fischarten in eklatanter Weise. Dies ist durch einen Blick auf die einschlägigen Internet-Seiten leicht nachzuvollziehen. Hier sei exemplarisch nur ein Absatz aus der Seite wieder gegeben:
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Landesbund für Vogelschutz (LVB) und der Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV) … stellen abschließend fest, dass fischereiwirtschaftliche oder Artenschutz-Probleme durch Kormorane nur lokal auftreten und durch lokale Maßnahmen gelöst werden müssen. Dabei müssen vorrangig passive, natur- und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahmen Anwendung finden; hierzu stehen genügend Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus sprechen auch prinzipielle störungsökologische, populationsbiologische und nicht zuletzt ethische Gründe gegen die Wiederaufnahme oder Ausdehnung der Jagd auf den Kormoran.
Öffentliche Anhörung im Düsseldorfer Land
– unverändert aktuell –
Am 8. Dezember 2010 fand im Umweltausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung zu der Kormoranproblematik in Nordrhein-Westfalen statt. Anlass war ein CDU-Antrag, auf dem Verordnungsweg einen wirksamen Fischschutz vor Kormoranen durch Abschüsse zu ermöglichen. Die Landtagsabgeordneten konnten Sachverständige aus den Bereichen Fischerei und Naturschutz öffentlich befragen, um die Zusammenhänge und die Dringlichkeit der Problematik erläutert zu bekommen. Wichtige Grundlage waren die schriftlichen Stellungnahmen aller Experten, die vorher eingereicht worden waren.
Die Vorlagen der Fischereiverbände und unseres Vereins belegten mit Fakten und anhand konkreter, repräsentativer Fallbeispiele, wie schlimm die Situation ist. Die Vertreter des Naturschutzes von BUND und einer Unterorganisation des NABU warteten ausschließlich mit ideologischen Aussagen und theoretischen Aussagen auf, wie hätte es denn anders sein können. Die Anhörung ergab ein klares Bild der Zusammenhänge und belegte unbestreitbar den dringenden Handlungsbedarf.
Die Stellungnahme unseres Vereins ist hier zu finden.
Öffentliche Stellungnahmen sind hier zu finden:
ABU , Bund-NRW , LFV , LJV , RWG ,VFG
Trotz dieser überzeugenden Beweisaufnahme kam bis heute eine wirksame Kormoranverordnung für NRW nicht zustande. Im Gegenteil: Umweltminister Remmel setzte im Februar 2011 einen hochkarätig besetzten Arbeitskreis ein, der wieder einmal mit einem Monitoring des Zusammenhangs Fischpopulation und Kormoran Zeit vertut. Wie fragwürdig die angewandte wissenschaftliche Methodik dabei ist, entlarvt allein schon das Folgende:
Durch unsere Recherchen konnte bei der Anhörung über einen Abschnitt der Ruhr im Sauerland berichtet werden, wo Angler mit einem enormen Aufwand systematisch alle anfliegenden Kormorane verscheuchen. Diese Strecke wurde jahrelang von Fischereibiologen der Universität Duisburg-Essen im Rahmen eines Forschungsvorhabens (nicht wegen der Kormorane) genauestens untersucht: Auf dieser Strecke – und nur dort – sind Fischpopulation, vorkommende Fischarten, Altersaufbau, alles, völlig in Takt! Keiner wird ernsthaft behaupten wollen, dass auf dieser Strecke Wasserqualität, Temperatur, die Nahrungssituation anders ist als ober- und unterhalb.
Dieser wunderbare, kostenlose, bereits im Dezember 2010 vorlegte Beweis wurde von der ministeriellen Arbeitskreis bis heute nicht einmal diskutiert! Wir bezeichnen das als skandalös.
Forderungen, Argumente und Fakten:
Für einen wirksamen, lokalen Fischschutz vor Kormoranen ist eine Neuauflage einer Kormoran-Verordnung für Nordrhein Westfalen mit Abschussgenehmigungen in Anlehnung an diejenige, die im Mai 2010 ausgelaufen war, unerlässlich. Folgende Änderungen sind jedoch unbedingt notwendig:
- Eine längere Jagdzeit (seinerzeit vom 16. September bis 15. Februar). Es zeigte sich, dass der Fraßdruck durch hier überwinternde Kormorane bei länger anhaltender Kälte Mitte Februar längst nicht zu Ende ist.
- Kein generelles Verbot von Abschüssen in Naturschutzgebieten: Diese Regelung der letzten Kormoran-VO minderte die Effektivität der Schutzmaßnahmen für die Gewässer nachweislich ganz erheblich, mit entsprechenden Folgen für die Fischpopulationen.
- Der Abschuss von Jungvögeln in den Sommermonaten ist angesichts der Bestandszunahme von Brutpaaren in NRW an zahlreichen Gewässern wohl auch unvermeidbar.
Der NABU und einige Ornithologen stellen die Kormoran-Frage immer als Konflikt Artenschutz einerseits und Fischwirtschaft und Anglerinteressen andererseits dar. Dabei wird der schwerwiegende zusätzliche Konflikt Artenschutz gegen Artenschutz systematisch geleugnet oder zur Bagatelle herunter gespielt: Das ist unglaublich und unseriös. Auf diese Weise kann man aber ein schönes Bild zeichnen, das in der Öffentlichkeit gut ankommt!
Für eine hohe Kormoran-Population wird die Dezimierung ganzer Fischbestände, bis hin zum großräumigen Aussterben einzelner endemischer Arten (wie ganz eklatant bei der Äsche zu beobachten) in Kauf genommen. Mit dieser Politik werden Naturschutzorganisationen wie der NABU ihrer Verantwortung, für die gesamte Natur zu sprechen, nicht gerecht. Dies ist unter Artenschutzgesichtspunkten unverantwortlich!
Unsere heimischen Fischpopulationen in Fließgewässern, gerade in den Äschenregionen und aufwärts, sind durch den Kormoran absolut gefährdet. Betroffen sind nahezu alle Fischarten außer den kleinwüchsigen (z.B. Elritze, Schmerle, Koppe), nicht nur die selten gewordene Äsche.
Die wohlklingenden Zeilen des NABU zu der Artenschutzproblematik, es fehle an Beweisen für die Kausalität zwischen Kormoranzunahme und der Gefährdung von Fischarten, sind durchsichtige Ablenkmanöver, die von der so traurigen Realität ablenken sollen:
Schon das Erscheinen der Kormorane an Mittelgebirgsflüssen, ihr Verweilen (das heißt, sie konnten sich sättigen) erlaubt direkt den Rückschluss auf gefressene Fischmengen. Das Verhalten und Fluchtverhalten und die typischen Größen der einzelnen Fischarten lassen sogleich auf die Reihung bei der Vernichtung schließen. Magenuntersuchungen bei abgeschossenen Kormoranen können vielleicht noch Details beisteuern sind aber eigentlich obsolet. Leere Flüsse im direkten zeitlichen Zusammenhang – wer fragt da ernsthaft noch nach Beweisen der Kausalität?
Wie kann es sein, dass diesem Naturdrama – diese Formulierung ist für unsere hiesigen Mittelgebirgsflüsse leider angemessen – nicht energisch Einhalt geboten wird? Gesinnungsfragen, verschiedene Standpunkte von Interessensgruppen müssen angesichts unübersehbarer, belegbarer Fakten hinten angestellt werden. Hier geht es nicht um Ideologien, hier geht es ganz einfach um Tatsachen, um richtig oder falsch.
Was sind das eigentlich für Menschen, die sich als Naturschützer bezeichnen, aber die bestehende dramatische Situation für die endemischen Fischstämme in unserer Kulturlandschaft billigend in Kauf nehmen? Zuständige Stellen, ministeriell oder in regionalen Fachämtern, müssen hier umgehend wirksame Maßnahmen ergreifen – diejenigen der Kormoran-VO aus dem Jahr 2006 für NRW waren ein erster Ansatz.
In diesem Papier wird lediglich die Artenschutzproblematik bei endemischen Fischpopulationen thematisiert: Die Betroffenheit der Fischwirtschaft und auch der Angler soll damit nicht in Frage gestellt werden: Auch das sind berechtigte Argumente, die großräumige Reduktion der Kormoranbestände zu fordern. Der besondere Skandal ist aber das Leugnen der Artenschutzproblematik verursacht eben durch den Kormoran – und das ist in keiner Weise hinzunehmen.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Kormoran durchaus auch instrumentalisiert wird, um schwarze Schafe in den Reihen der Angler “indirekt auszutrocknen” und das auf Kosten ganzer Fischpopulationen. Dieses ist völlig inakzeptabel. Wenn hier Dinge im Argen sein sollten, müssen sie gezielt angeprangert und abgestellt werden.
Der Kormoran ist in Mitteleuropa in keiner Weise mehr vom Aussterben bedroht, und das ist auch gut so. Hier wird aber für eine Politik geworben, die auf eine artenreiche Fauna, so naturnah wie möglich, in unserer Kulturlandschaft ausgerichtet ist. Die vielen menschlichen Eingriffe in unsere Landschaft führen zwangsläufig dazu, dass der Mensch auch in der verbleibenden “Natur” eingreifen muss. Ob das bei Krötenwanderungen, bei Schutz von Streuobstwiesen gegen Wühlmäuse erfolgt (auch mit tötenden Fallen) oder durch die Jagd auf Reh, Wildschweinen oder Kormoranabschüsse: Es ist völlig unrealistisch, zu tun, als sei das eigentlich alles gar nicht nötig. Das Wort Kulturlandschaft mag vielleicht nicht jeder, es trifft aber den Kern der Sache: Gepflanzte Waldbäume, Acker und Wiesenflächen, die Gärten, regulierte Flüsse, all das ist des Menschen Existenzgrundlage – und doch wollen wir die Artenvielfalt darin erhalten.
Korrektur der NABU-Darstellung zu den Kormoranan im Internet:
Die Darstellungen des NABU verharmlosen die Problematik durch den Kormoran bedrohter Fischarten in eklatanter Weise. Dies ist durch einen Blick auf die einschlägigen Internet-Seiten leicht nachzuvollziehen. Hier sei exemplarisch nur ein Absatz aus der Seite http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/news/wasservoegel/01077.html (Stand 27. Mai 2012 16:00) wieder gegeben:
“Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Landesbund für Vogelschutz (LVB) und der Deutsche Rat für Vogelschutz (DRV) … stellen abschließend fest, dass fischereiwirtschaftliche oder Artenschutz-Probleme durch Kormorane nur lokal auftreten und durch lokale Maßnahmen gelöst werden müssen. Dabei müssen vorrangig passive, natur- und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahmen Anwendung finden; hierzu stehen genügend Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus sprechen auch prinzipielle störungsökologische, populationsbiologische und nicht zuletzt ethische Gründe gegen die Wiederaufnahme oder Ausdehnung der Jagd auf den Kormoran.”